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Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung: Für Moderatorin Natalie Langer fiel heute das Urteil.

© dpa

Fahrlässige Körperverletzung nach Alkoholfahrt: Bewährungsstrafe für Moderatorin Natalie Langer

Mit Alkohol saß sie am Steuer und verletzte einen Mann schwer: Natalie Langer wurde nun wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Erst Wein, dann Sekt, schließlich Erdbeerbowle in einer Bar: Moderatorin Natalie Langer war „nahe der absoluten Fahruntüchtigkeit“, als sie im Juli 2013 mit ihrem Mercedes einen Mann erfasste und lebensgefährlich verletzte. Weil sie nicht hielt und keine Hilfe für das 50-Jährige Opfer holte, ging die Anklage zunächst von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus.

Nun wurde die 34-Jährige unter anderem der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Führerscheinsperre von einem Jahr verhängte das Landgericht. Außerdem soll Langer 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sie saß auch beim Urteil nach viermonatigem Prozess äußerlich regungslos vor den Richtern.

Kein Mordversuch

Die blonden Haare zum Pferdeschwanz gebunden, elegantes Outfit in Schwarz. Ihr gegenüber der Geschädigte, dessen Leben sich von einem Moment auf den anderen grundlegend veränderte. Er erlitt etliche Brüche, leidet bis heute unter massiven Schmerzen. „Es war ein alkoholbedingter Fahrfehler“, so die Richter. Ein Mordversuch liege aber nicht vor. „Sie hat aus unserer Sicht nicht wahrgenommen, dass sie einen Menschen verletzt hat.“ Sie habe den Mann, der gebückt an seinem Lkw stand und ein Bein nach hinten ausgestreckt hatte, am Fuß erfasst.

Aber nach dem Unfall in Treptow rund 400 Meter von ihrem Wohnhaus entfernt hätten sich Langer und ihr mitangeklagter Lebensgefährte verwerflich verhalten. Als am nächsten Tag ein Unfall in der Gegend bekannt wurde, haben die beiden vermutet, dass sie die Verursacherin gewesen sein könnte. Der geleaste Unfallwagen wurde durch den 43-jährigen Stefan K. nach Polen geschafft und als gestohlen gemeldet. Beide hätten sich der Veruntreuung des Wagens sowie des Vortäuschens einer Straftat schuldig gemacht. K. erhielt acht Monate Haft auf Bewährung.

Die aus Hoyerswerda stammende Frau, die sich durch ihre Auftritte im Big-Brother-Container vor zehn Jahren den Spitznamen „Lausitz-Luder“ einhandelte, hatte sich im Prozess auf einen Filmriss berufen. Das Zivilverfahren läuft noch.

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