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Sozialsenatorin Elke Breitenbach möchte den Menschen “passgenaue Hilfe” anbieten.

© Kai-Uwe Heinrich

Inklusion für Menschen mit Behinderung in Berlin: Finanzieller Bedarf soll individuell bestimmt werden

Durch das neue Teilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderung besser in verschiedene Lebensbereiche eingebunden werden. Nächsten Jahr tritt das Gesetz in Kraft.

“Hier findet ein echter Paradigmenwechsel statt”, sagt Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Freitag, als sie den Entwurf für das neue Berliner Teilhabegesetz vorstellt. Menschen mit Behinderung sollen künftig in verschiedene Lebensbereiche besser eingebunden werden. Dafür soll ihr finanzieller Bedarf individuell bestimmt werden, Betroffene dazu künftig selbstständig Auskunft geben. 

Bisher orientieren sich die gewährten Leistungen, auch “Eingliederungshilfen” genannt, an der Art der Wohnform oder der Art der Behinderung. Das soll sich mit dem neuen Gesetz zum 1. Januar 2020 ändern.

Man wolle weg vom Begriff der Fürsorge und den Menschen “passgenaue Hilfe” anbieten, so Breitenbach. Der einzelne Mensch soll im Zentrum stehen. Künftig werden sogenannte Teilhabefachdienste in den Sozial- und Jugendämtern die Eingliederungshilfen bearbeiten. Bisher übernehmen die Ämter das noch ohne eigene Dienste. Für die Neuerungen müssen vielerorts Fortbildungen stattfinden, außerdem sollen hundert neue Stellen geschaffen werden, erklärte Projektleiterin Sibyll-Anka Klotz.

Fragebogen soll berlinweit eingesetzt werden

Ermittelt werden soll der finanzielle Bedarf mithilfe des Fragebogens “Teilhabeorientierte Individuelle Bedarfsermittlung” (TIB). Dieser ist speziell für das Land Berlin entwickelt worden. Seit November 2018 ist das Dokument veröffentlicht, in 12 Ämtern wird es bis Anfang 2020 getestet. Danach soll es berlinweit eingesetzt werden. Im TIB werden Betroffene zum Beispiel gefragt, welche Anliegen, Ziele und Vorstellungen sie haben oder wer oder was sie an Teilhabe hindert. Damit soll sich das TIB auch an den internationalen Vorgaben der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. 

Außerdem sollen in jedem Bezirk “Häuser der Teilhabe” entstehen, die Austauschplattformen für Vereine, zuständige Stellen und Menschen mit Behinderung bieten sollen. Dabei handelt es sich zunächst eher um eine Organisationsform als einen tatsächlichen Raum, sagt Breitenbach. Menschen mit Behinderung sollen dort Beratung erhalten, perspektivisch seien aber auch Standorte angedacht. 

Anima Müller

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