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Berlin: Flughafen Schönefeld: Außerplanmäßiger Erfolg für Flughafengegner

Für die Ausbau-Planungen von Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) gab es gestern erneut eine juristische Ohrfeige, deren Auswirkungen noch ungewiss sind. Das Oberverwaltungsgericht für Brandenburg in Frankfurt (Oder) erklärte die landesplanerische Grundlagen der Ausbauplanung für nichtig.

Für die Ausbau-Planungen von Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) gab es gestern erneut eine juristische Ohrfeige, deren Auswirkungen noch ungewiss sind. Das Oberverwaltungsgericht für Brandenburg in Frankfurt (Oder) erklärte die landesplanerische Grundlagen der Ausbauplanung für nichtig. Damit ist Schönefeld aber nicht aus dem Rennen, das Planfeststellungsverfahren geht zunächst unabhängig von dieser Gerichtsentscheidung weiter.

Geklagt hatten sechs Gemeinden im Umfeld von Schönefeld, die ihrer Ansicht nach vor der Verabschiedung des Landesentwicklungsplans nicht ausreichend gehört worden waren. In den ersten Entwürfen war nur von einem Flughafenstandort südlich von Berlin die Rede. An der Entscheidungsfindung für Schönefeld seien die Kommunen dann vom Land Brandenburg nicht ausreichend beteiligt worden, stellte das Gericht fest.

Gesetzeskraft hat allerdings das Landesentwicklungsprogramm, das "höherwertiger" als der Landesentwicklungsplan ist. In ihm haben die Parlamente von Berlin und Brandenburg Schönefeld als Standort festgelegt. Eine kommunale Verfassungsbeschwerde dagegen hatten die Gemeinden nicht fristgerecht eingereicht. Somit gilt das übergeordnete Landesentwicklungsprogramm weiter, das vom Oberverwaltungsgericht auch nicht geprüft worden war.

Verletzt sieht das Oberverwaltungsgericht zudem auch "das grundlegende Gebot einer ausreichenden Abwägung der für und wider diesen Standort sprechenden Gründe." Berlin und Brandenburg hätten einfach die Entscheidung der Flughafengesellschaft übernommen. Auf Schönefeld hatten sich der Bund, Berlin und Brandenburg als Flughafengesellschafter gemeinsam geeinigt.

Nach Angaben von Senatssprecher Helmut Lölhöffel ist der für nichtig erklärte Landesentwicklungsplan nachbesserbar. Nach Auffasssung von Juristen muss das derzeit stattfindende aufwendige Genehmigungsverfahren dann nicht ausgesetzt werden. Allerdings wäre es planungsrechtlich sauber, das Genehmigungsverfahren jetzt ruhen zu lassen. Die zwischen Berlin und Brandenburg abgestimmte Landesplanung sei keine zwingende Voraussetzung für das Planfeststellungsverfahren, sagte Lothar Wiegand vom Brandenburger Verkehrsministerium. Auch das Gericht hatte erklärt, dass die Festlegung des Standortes Schönefeld gültig sein könnte, wenn sie ohne Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen getroffen werde. Die gestrige Entscheidung bedeute nicht, dass Schönefeld als Standort nicht mehr in Betracht komme. Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin verlangte dagegen, die Schönefelder Ausbaupläne sofort zu stoppen.

Das derzeit laufende Genehmigungsverfahren für den Flughafenausbau werde, so teilten der Senat und die Landesregierung Brandenburg mit, fortgesetzt. Kommt ein Beschluss zu Stande, kann nur in einer Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Eine Revision gegen die gestrige Entscheidung ist nicht möglich. Allerdings könnte in einem anderen Verfahren ein Gericht eine Vorlage beim Landesverfassungsgericht beschließen. Die Verfassungsmäßigkeit des Landesentwicklungsprogramms stehe nämlich "nicht außer Zweifel", sagte gestern der Vorsitzende Richter.

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