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Flughafen Schönefeld: Zahl der juristischen Verfahren steigt

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind drei weitere Klagen gegen die geplanten Flugrouten eingegangen. Sollten sie Erfolg haben, könnte der Flughafen nicht wie geplant in einem Jahr eröffnet werden.

Klagen, Klagen, Klagen. Ein gutes Jahr vor der geplanten Inbetriebnahme des neuen Flughafens in Schönefeld häufen sich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verfahren um den Flughafenausbau. 15 Klagen liegen den Richtern vor, darunter aktuell drei neue, bei denen die Kläger erstmals fordern, den 2006 vom Gericht im Wesentlichen bestätigten Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. Sollten die Richter diesem Antrag folgen, könnte der Flughafen nicht eröffnet werden. In den anderen Verfahren beantragen die Kläger entweder die Wiedereinsetzung in den alten Stand oder die Wiederaufnahme des Klageverfahrens.

Die drei neuen Kläger aus Mahlow-Nord und Zeuthen werden von den Bürgerinitiativen aus Lichtenrade, Potsdam und Zeuthen unterstützt – auch finanziell, wie Markus Peichl, der Sprecher der Bürgerinitiative Weltkulturerbe Potsdam, am Donnerstag sagte. Das Prozesskostenrisiko liege pro Verfahren bei etwa 5000 Euro, sagte der Anwalt der Kläger, Mathias Hellriegel von der Kanzlei Eggers Malmendier in Berlin.

Die Kläger werfen der Planfeststellungsbehörde vor, den Beschluss zum Ausbau von Schönefeld nur durch „bewusst falsche Angaben“ auch vor Gericht erreicht zu haben, sagte Peichl. Obwohl spätestens seit 1998 klar gewesen sei, dass beim vorgesehenen parallelen Starten von Flugzeugen die Piloten mindestens in einem Winkel von 15 Grad abbiegen müssen, hätten der Flughafen und die Planfeststellungsbehörde an Geradeausflügen festgehalten. Auf dieser Grundlage seien dann auch die Lärmschutzzonen sowie die Grenzen für die Siedlungsbeschränkung in der Flughafenumgebung festgelegt worden.

Das nach internationalen Vorschriften erforderliche Abbiegen der Flugzeuge nach dem Abheben war erst im vergangenen September von der Deutschen Flugsicherung publik gemacht worden, die daran ihre Routenvorschläge ausrichtete, die nun ein Überfliegen von Kommunen vorsahen, die nach den bisherigen Unterlagen vom Fluglärm verschont werden sollten. Inzwischen hat die Fluglärmkommission die Routenvorschläge modifiziert und empfiehlt, zumindest teilweise zu den alten Routen zurückzukehren.

Die Kläger wollen aber erreichen, dass grundsätzlich nur geradeaus geflogen werden darf. Sollten die Richter es ablehnen, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, haben die Kläger nach Hellriegels Angaben ersatzweise beantragt, dem Flughafen den Verzicht auf parallele Starts vorzuschreiben.

Ohne einen unabhängigen Betrieb auf beiden Bahnen könne schon unmittelbar nach der Eröffnung der vorgesehene Betrieb in Spitzenzeiten nicht umgesetzt werden, argumentiert die Flughafengesellschaft. Dem Parallelbetrieb habe das Bundesverwaltungsgericht 2006 zugestimmt. Deshalb betrachte man die neue Klage „gelassen“, sagte Flughafensprecher Leif Erichsen. Wann die Klagen verhandelt werden, stehe noch nicht fest, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Bier.

Im September wolle das Gericht die Klagen zum Nachtflugbetrieb (siehe Kasten) entscheiden, kündigte Bier an.

Und weitere juristische Verfahren werden vorbereitet. So will Blankenfelde-Mahlow, wie berichtet, auch wegen der nach Ansicht der Gemeinde unzureichenden Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen vor Gericht ziehen.

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