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Flughafen Tempelhof: Volksbegehren ohne Folgen

Der Senat lässt die Abstimmung über den Weiterbetrieb zu, hält aber an der Schließung fest.

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Das Theater um den Flughafen Tempelhof wird absurd: Der Senat will weiterhin den Flugbetrieb komplett aufgeben und den Flughafen planungsrechtlich schnell entwidmen – gleichzeitig lässt die Landesregierung ein Volksbegehren für das Offenhalten zu. Das wird Millionen Euro kosten und am Ende nichts ändern können.

Wird der Flughafen entwidmet, was noch vor der Sommerpause erfolgen soll, gibt es keinen Weg zurück zum Flugbetrieb. Dass nachträglich ein Flugbetrieb auf einem innerstädtischen Airport neu genehmigt werden könnte, gilt rechtlich als ausgeschlossen – auch für einen eingeschränkten Betrieb für Geschäfts- und Privatflugzeuge. Die Tempelhof-Befürworter wollen ihr Volksbegehren aber in jedem Fall fortsetzen. In der ersten Stufe haben sie 29 878 gültige Unterschriften für Tempelhof gesammelt; erforderlich waren 20.000.

Die Forderung der Interessengemeinschaft City Airport Tempelhof (ICAT), den Schließungsbeschluss zurückzunehmen, sei ein „möglicher Appell an den Senat“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) gestern. Ein solcher Appell sei zulässig, der Senat müsse ihn nach einem erfolgreichen Volksbegehren „bewerten“. Die zweite ICAT-Forderung, den Widerruf der Betriebsgenehmigung aufzuheben, sei dagegen „nicht abstimmungsfähig“, sagte Junge-Reyer. Hier seien die Rechte Dritter berührt – der Flughafengesellschaft, die privatrechtlich organisiert, aber ein öffentliches Unternehmen ist.

Junge-Reyer betonte, der Senat lehne die Ziele des Volksbegehrens ab, weil sie den Ausbau des Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) gefährdeten. Das „Infrastrukturprojekt BBI“ habe aber oberste Priorität für den Senat. Die Senatorin warnte davor, Illusionen zu wecken, dass Tempelhof Verkehrsflughafen bleiben könne.

Das Volksbegehren sei in zwei Schritten angelegt, erläuterte ICAT-Vorstandsmitglied Wolfgang Przewieslik. Zunächst verlange es, den

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Blick auf das Flughafengelände

© Leserfoto: extranoise

Flughafen bis zur BBI-Eröffnung weiterzubetreiben – auch als Verkehrsflughafen. Danach ergebe sich eine neue Situation. Nach geltendem Recht müssen die innerstädtischen Anlagen in Tempelhof und Tegel spätestens ein halbes Jahr nach der BBI-Inbetriebnahme komplett geschlossen werden. Die Flughafengesellschaft will den neuen Großflughafen in Schönefeld im November 2011 in Betrieb nehmen. Aus Tempelhof will sie sich aber bereits am 31. Oktober 2008 zurückziehen.

Ungeachtet des Volksbegehrens will Junge-Reyer bereits jetzt die Planfeststellung für Tempelhof als Flughafen aufheben lassen. Darin sieht ICAT-Vorstand Przewieslik einen mangelnden Respekt vor der Verfassung, weil das Volksbegehren dann noch nicht abgeschlossen sei. Andererseits wird der Aufhebungsbeschluss erst mit der vorgesehenen Schließung Tempelhofs im Jahr 2008 wirksam. Unterstützt wird die ICAT vom CDU-Fraktionschef Friedbert Pflüger: „Der Senat muss das Entwidmungsverfahren sofort stoppen“, forderte er gestern.

Die Senatorin wollte sich nicht direkt dazu äußern, ob die Aufhebung der Planfeststellung den Sinn einer Volksabstimmung infrage stelle. „Das Volksbegehren soll durchgeführt werden“, sagte sie. Der Senat werde sich anschließend damit neu befassen. Wird die Planfeststellung als Flughafen vor dem Abschluss des Volksbegehrens aufgehoben, sind bereits Klagen dagegen angekündigt – von der ICAT und der Bahn AG, die Tempelhof „eingeschränkt“ für ausgewählte Privat- und Geschäftsflieger weiterbetreiben will.

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