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Berlin: Fondsanleger wollen ihr Geld wiederhaben

Kläger fühlen sich von Bankgesellschaft getäuscht

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Zeichner des zweifelhaften Immobilienfonds „LBB 12“, einer Wertanlage der Bankgesellschaft Berlin, wollen ihr eingezahltes Geld wiederhaben. Inklusive des fünfprozentigen Aufschlags, der beim Kauf der Fondsanteile erhoben wurde. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Auf diesen einfachen Nenner lässt sich eine Sammelklage der Fondsanleger bringen, die sich betrogen fühlen und gegen die landeseigene Bankgesellschaft vor Gericht ziehen.

Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp, der die 122 Seiten starke Klageschrift vorbereitet hat, lässt sich offenbar nicht von unrealistischen Zielsetzungen leiten. Die 5282 Gesellschafter – die 1998 Anteile an dem geschlossenen Immobilienfonds erwarben und dem glänzenden Verkaufsprospekt vertrauten – können froh sein, wenn sie ihre Einlage wiedersehen. Auf die damals versprochenen hohen Zinsausschüttungen müssen sie wohl verzichten. Auch die attraktiven Steuerersparnisse fließen möglicherweise an den Fiskus zurück. Das geht aus der Klageschrift hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Dort steht: „Da sich der Kläger bei Kenntnis der wahren Verhältnisse an der Fondsgesellschaft nicht beteiligt hätte, hätte er seine eingezahlten Beträge (nebst Verkaufsaufschlag) behalten.“ Die beklagte Landesbank Berlin und die Immobilientöchter und -verwalter der Bankgesellschaft müssten den Schaden in dieser Höhe „gegen Abtretung des jeweiligen Kommanditanteils“ ersetzen. Dies könne „Zug um Zug“ geschehen. Und was geschieht mit den erzielten Steuervergünstigungen? Eine komplizierte Rechtsfrage, sagt Anwalt Schirp. Es sei zu prüfen, ob der Steuervorteil rückgängig gemacht oder stattdessen der ausgezahlte Schadensersatz versteuert werden müsse. Beides wäre bitter für jene Fondszeichner, die von der günstigen Abschreibemöglichkeit nach 1998 ordentlich profitiert haben.

Eine andere Gefahr, die den Fondszeichnern droht, will der Rechtsanwalt unbedingt abwenden: Das Erlöschen des so genannten Andienungsrechts. Den Anlegern war vertraglich zugesichert worden, sie könnten ihre Immobilienbeteiligung nach 25 Jahren zum Nominalwert wieder abstoßen. Allerdings haften sie dann noch fünf Jahre für die finanziellen Verbindlichkeiten der wirtschaftlich angeschlagenen Fondsgesellschaft. Spätestens dann, heißt es in der Klageschrift, wäre das Andienungsrecht „faktisch nichts mehr wert“. Wegen der „Verschlechterung der Ertragslage und der Verringerung der Vermögenswerte“ sei das verantwortliche Immobilienunternehmen der Bankgesellschaft eventuell gar nicht mehr verpflichtet, die Fondsanteile zurückzukaufen. Dann blieben die Zeichner auf dem zunehmend wertlosen Plunder sitzen und müssten ständig mit der Insolvenz des „LBB Fonds 12“ rechnen.

Nach Einschätzung des Anwalts Schirp hat der Fonds bereits erhebliches Vermögen vernichtet. Die Wertpapierdepots seien weitgehend verpfändet und ihr Kurswert habe vor einem Jahr bei 21 Millionen Euro gelegen. 55 Millionen Euro waren prospektiert. Die Immobilien seien nach überschlägiger Rechnung nur noch 483 Millionen Euro wert. Aber 685 Millionen Euro standen im Prospekt. Trotz des „als sensationell angepriesenen Garantiepakets“ sei die Schadensentwicklung zulasten der Anleger erschreckend „und wurde letztendlich erst 2003 enthüllt“. Laut Klageschrift erfüllten die LBB-Fonds hauptsächlich den Zweck, „Risiken aus notleidenden Kreditengagements“ aus der Bankgesellschaft in die Fonds zu verlagern. Gutgläubige Anleger seien bewusst getäuscht worden.

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