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Berlin: Frauenbeteiligung auch bei höher dotierten Stellen

Die BVG muss in Zukunft auch bei der Besetzung von außertariflich eingestuften Stellen die Frauenvertreterin einschalten. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden und damit der Klage der Frauenvertreterin stattgegeben.

Die BVG muss in Zukunft auch bei der Besetzung von außertariflich eingestuften Stellen die Frauenvertreterin einschalten. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden und damit der Klage der Frauenvertreterin stattgegeben. Die BVG hatte 1998 einen Abteilungsleiter berufen, ohne zuvor die Frauenvertreterin an dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren zu beteiligen. Die BVG vertrat die Ansicht, dass ein Beteiligungsrecht der Frauenvertreterin bei der Einstellung von außertariflich vergüteten Angestellten in besonderer Vertrauensstellung nicht erforderlich sei.

Dagegen stellte das Verwaltungsgericht fest, dass das gesetzlich vorgebene Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern sinnvoll nur dadurch unterstützt und gefördert werden könne, dass die Mitwirkung der Frauenvertreterin gerade im Bereich höher dotierter Stellen, bei denen Frauen unterrepräsentiert seien, gewährleistet werde. Rückwirkende Auswirkungen hat die Entscheidung nicht. (VG 25 A 222.98)

kt

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