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Berlin: Freifrau von Friesen: Grüne stehen zur Wirtschaftssenatorin

Dass die Grünen-Wirtschaftssenatorin Juliane Freifrau von Friesen parteilose Juristin, aber keine Volljuristin ist, stört den Landesvorstand nicht. Und dass Freifrau von Friesen beim zweiten Anlauf zum Bestehen ihres zweiten Staatsexamen "geschummelt" haben könnte und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht verloren hatte, beurteilen die Grünen als "Jugendsünde".

Dass die Grünen-Wirtschaftssenatorin Juliane Freifrau von Friesen parteilose Juristin, aber keine Volljuristin ist, stört den Landesvorstand nicht. Und dass Freifrau von Friesen beim zweiten Anlauf zum Bestehen ihres zweiten Staatsexamen "geschummelt" haben könnte und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht verloren hatte, beurteilen die Grünen als "Jugendsünde". Auf CDU-Vorwürfe reagierte Landesvorstandssprecherin Regina Michalik gelassen. Man habe sie "aufgrund ihrer wirtschaftspolitischen Erfahrungen" als Senatorin vorgeschlagen. "Wenn wir sie als Justizsenatorin favorisiert hätten, wäre das etwas anderes."

Aber: "Ich hätte mir gewünscht, dass sie es uns erzählt hätte." Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete Juliane Freifrau von Friesen in den siebziger Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der FU. Zu ihrem Aufgabengebiet gehörten auch Klausurvorbereitungen. Nachdem sie ihr Staatsexamen geschrieben hatte, bemerkte das Prüfungsgremium eine ähnliche Wortwahl in ihrer Arbeit wie im offiziellen Lösungsweg. Daher wurde die Prüfung nicht anerkannt. Bei der Wiederholung des zweiten Staatsexamens beurteilten die Prüfer einen Notizzettel als "Spickzettel" und erkannten die Prüfung wiederum nicht an. Dagegen klagte sie vergeblich vor Gericht.

Das zweite juristische Staatsexamen kann nur zwei Mal wiederholt werden. Deshalb ist Juliane Freifrau von Friesen zwar Juristin, aber keine Volljuristin.

sib

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