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Berlin: Freispruch vor Gericht: Irrtum einer Zeugin - Rentner für Bankräuber gehalten

"Ich bin völlig sauer auf diese Frau, die mir so was antut!", sagte Wolfgang L.

"Ich bin völlig sauer auf diese Frau, die mir so was antut!", sagte Wolfgang L. am Freitag vor dem Amtsgericht an die Adresse der einzigen Belastungszeugin. Denn der 62 Jahre alte Rentner musste sich seit vergangener Woche wegen eines Überfalls auf eine Filiale der Postbank in der Marburger Straße verantworten, den er offenkundig nie begangen hat. Die Berliner Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage lediglich auf die Zeugenaussage der Postangestellten Liane R., die in Wolfgang L. den Mann wiedererkannt haben will, der sie im Februar vergangenen Jahres überfallen haben soll.

Am Tattag gegen 8.32 Uhr hatte ein Unbekannter ein Paket an ihrem Schalter abgegeben und einen Zettel durchgereicht: "Achtung! In dem Paket ist eine Sprengladung, ca. 3,5 KG TNT!! Wird mit Funksender (1KM Reichweite) gezündet, wenn ich kein Geld kriege!! Alles Geld her!" Die verängstigte Frau schob rund 3200 Mark über den Tresen und löste mit dem Fuß stillen Alarm aus. Der Räuber verstaute die Beute in einer Lederaktentasche und verließ das Postamt.

Knapp sechs Wochen nach dem Überfall will die Schalterangestellte den Übeltäter vor ihrem Schalter wiedererkannt haben und alarmierte die Polizei. "Ich bin sicher, dass er es war", sagte Liane R. vor Gericht, als sie Wolfgang L. sah. Beschwören mochte sie es allerdings doch nicht, zumal der Beschuldigte Rentner über 1,90 Meter groß ist. In ihrer Aussage bei der Polizei beschrieb sie nicht nur einen wesentlich jüngeren Täter, sondern auch einen deutlich kleineren. So schilderte sie den Räuber bei der Polizei als etwa 1,70 Meter groß.

Weil sich bereits in der vergangenen Woche abzeichnete, dass die Anklage ausschließlich auf ihrer Aussage beruhte, wollte die Richterin noch einen Gutachter hören, der ein vom Täter ausgefülltes Formular mit einer Schriftprobe von L. verglichen hatte. Der Experte hatte seine Erkenntnisse zwar schriftlich bei Gericht eingereicht, aber aus der Niederschrift des Mannes wurde keiner so recht schlau. Gestern sagte der Sachverständige aus, dass die Schriftproben nicht zu vergleichen seien. Einige der verglichenen "Schreibleistungen" sprächen zwar für eine einheitliche Urheberschaft, aber beweiskräftig sei das nicht.

Daraufhin plädierte selbst der Staatsanwalt auf Freispruch für Wolfgang L. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Beschuldigte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe und strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sei.

Doch so einfach mochte der zu Unrecht Angeklagte die Justiz nicht davon kommen lassen. "Jeder ist zufrieden, wenn er mal das Rentenalter erreicht hat. Es ist unzumutbar, dass dann plötzlich so eine seelische Belastung auf einen zukommt!" schimpfte Wolfgang L., der seit der Verfolgung durch die Justiz unter Blutdruckproblemen leidet. Die Richterin zog sich für wenige Minuten zur Beratung zurück und sprach Wolfgang L. auf Kosten der Landeskasse frei. Mit den Folgen muss er alleine fertig werden.

Peter Murakami

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