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Berlin: Frühere Einschulung und mehr Kontrolle

Das neue Schulgesetz: Lang diskutiert, jetzt im Parlament

Seit rund fünf Jahren bastelten wechselnde Regierungen am neuen Schulgesetz – gestern wurde es endlich ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Die lange Dauer hat immerhin den Vorteil, dass es das erste völlig neu erarbeitete deutsche Schulgesetz ist, „das unmittelbar Erkenntnisse der PisaStudie aufnimmt“, wie Bildungssenator Klaus Böger (SPD) betont.

Tatsächlich zieht sich Pisa wie ein roter Faden durch das Gesetz. Deutlich wird dies bei der vorgezogenen Einschulung: Ab 2005 werden Kinder bereits mit fünfeinhalb Jahren schulpflichtig. Zugleich soll es nicht mehr möglich sein, Kinder wegen mangelnder Schulreife vom Schulbesuch zurückzustellen. Dafür gibt es eine „flexible Schuleingangsphase“: Je nach Reife kann der Schüler die ersten beiden Klassen in ein bis drei Jahren durchlaufen.

Ein weiterer wichtiger Faktor im neuen Schulgesetz ist die Qualitätssicherung: Vergleichsarbeiten, Sprachstandsmessungen sowie die Kontrolle durch externe Fachleute sollen Leistungsstandards sichern. Weitere Neuerungen: Verkürzung des Abiturs; mehr Verantwortung der Einzelschule; mehr Rechte für den Schulleiter, aber auch für Eltern und Schülervertreter in den Gremien. Ein Fach für die Wertevermittlung ist nicht vorgesehen.sve

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