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Berlin: Führerschein weg – obwohl sie nicht fuhr Alkoholikerin wurde zu Hause betrunken angetroffen

Im Dezember 1998 fuhr sie mit so viel Promille in der Gegend herum, dass ihr der Führerschein abgenommen wurde. 1999 bekam sie ihn zurück, nachdem sie an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung teilgenommen hatte.

Im Dezember 1998 fuhr sie mit so viel Promille in der Gegend herum, dass ihr der Führerschein abgenommen wurde. 1999 bekam sie ihn zurück, nachdem sie an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung teilgenommen hatte. Inzwischen ist sie ihren Führerschein schon wieder los. Diesmal nicht, weil sie betrunken Auto gefahren ist, sondern, weil sie betrunken gekocht hat: Über das viele Nachschenken hatte sie offenbar das Essen auf dem Herd vergessen, das sich selbst entzündete. Dass das Feuer auf die ganze Küche übergriff, wurde nur durch das Eintreffen der Feuerwehr verhindert.

So gehe das nicht weiter, befanden die Behörden. Das Landeseinwohneramt forderte die Frau auf, ein medizinischpsychologisches Gutachten zur Frage vorzulegen, ob Alkoholmissbrauch bestehe. Nach Auskunft des Gerichts wurde ein solches Gutachten erstellt, aber nicht vorgelegt. Daraufhin entzog das Landeseinwohneramt der Frau im April 2002 die Fahrerlaubnis. Die Frau klagte – und verlor: Einem Alkoholabhängigen kann auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn er nicht Auto fährt, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht (VG 27 A 36.02). Das Gericht führte zur Begründung aus, es ergebe sich die Schlussfolgerung, dass die Frau zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Dabei mache es keinen Unterschied, dass der Vorfall mit der rauchenden Küche in keinem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gestanden habe. Denn der Bezug zum Straßenverkehr sei schon durch die Trunkenheitsfahrt von 1998 gegeben. Andere deutsche Gerichte haben schon ähnlich geurteilt. Die Berufung wurde nicht zugelassen. fk

Die Entscheidung im Internet:

www.berlin.de/SenJust/Gerichte/VG/presse/archiv/12016/index.html

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