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Berlin: Für Sozialhilfe keine Luxusmedizin

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin warnt vor Einsparungen bei der medizinischen Versorgung von Sozialhilfeempfängern. Überlegungen, diese Gruppe komplett in die gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, dürften nicht zu einer Verschlechterung der ärztlichen Versorgung führen, erklärte KV-Sprecherin Annette Kurth.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin warnt vor Einsparungen bei der medizinischen Versorgung von Sozialhilfeempfängern. Überlegungen, diese Gruppe komplett in die gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, dürften nicht zu einer Verschlechterung der ärztlichen Versorgung führen, erklärte KV-Sprecherin Annette Kurth. Mit dieser Warnung reagiert die Berliner KV auf eine entsprechende Absichtserklärung des Bundesgesundheitsministeriums und von Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS).

Wie berichtet hatte Knake-Werner für eine Pflichtversicherung aller Sozialhilfeempfänger plädiert; um diese allen Pflichtversicherten gleichzustellen – und um Millionen zu sparen. Die KV indes befürchtet, dass die Gleichstellung de facto zur schlechteren Versorgung führen könnte. „Das würde doch heißen“, sagte Kurth, „dass dann auch die ärztlichen Leistungen für Sozialhilfeempfänger budgetiert werden“. Die Budgets der Ärzte aber reichten für die faktisch notwendige Arbeit ohnehin nicht aus. Nur zwei Drittel der Arbeit der Ärzte würde mit den Bugdets bezahlt. Es blieben deshalb nur zwei Lösungen: Entweder der Arzt leiste noch mehr unbezahlte Arbeit – oder es könnten weniger Leistungen erbracht werden. „Die Politik würde mit einem solchen Schritt das bei Sozialhilfeempfängern besonders hohe Krankheitsrisiko einseitig auf Ärzte und Krankenkassen abwälzen“. Kurth fordert deshalb generell – aber besonders für Hilfeempfänger – eine „krankheitsbezogene Vergütung“.

Noch geschieht das. Darin, betont Kurth, liege auch der einzige Unterschied zur Bezahlung des Arztbesuches von Pflichtversicherten. „Bei Sozialhilfeempfängern bekommen die Ärzte alle Leistungen, die sie erbracht haben, auch bezahlt“. Sie verwahrt sich deshalb gegen die Darstellung, Ärzte würden bei Sozialhilfeempfängern höhere Rechnungen stellen. „Die Ärzte werden ausschließlich auf Basis des Honorarpunktwertes der AOK Berlin bezahlt“. Privat abgerechnet würden nur Leistungen, die nicht im Leistungskatalog sind. Das aber mache nicht die Millionenbeträge aus. Barbara Junge

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