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Funkausstellung: Piraten im Visier

Vor der Funkausstellung prüfen Staatsanwälte Rechtsverstöße durch Aussteller von Audiotechnik.

Zwei Tage vor der Eröffnung der Funkausstellung Ifa droht wegen nicht bezahlter Lizenzgebühren wie schon im vergangenen Jahr Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Nach Auskunft von Martin Steltner, dem Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, wurden mehrere Strafanzeigen gegen Unternehmen erstattet, die auf der Messe ausstellen. Um welche Unternehmen es sich handelt und von wem die Anzeigen kamen, wollte Steltner jedoch nicht sagen.

Michael Hofer von der Messe Berlin sieht die Aussteller selbst in der Verantwortung. „Wir haben eine zweisprachige Broschüre herausgegeben, in der wir die Aussteller über Lizenzstreitigkeiten und etwaige Kontrollen informieren.“ Eine Prüfung der Lizenzen sei aber nicht Aufgabe der Messeveranstalter.

Im vergangenen Jahr hatten 220 Zollfahnder bei einer Razzia auf dem Messegelände der Ifa insgesamt 365 Fernseher, MP3-Player, DVD-Rekorder und Notebooks beschlagnahmt. Eine ähnliche Aktion wollte Steltner auch bei der am Freitag startenden Ifa nicht ausschließen.

Denn auch diesmal beziehen sich laut Staatsanwaltschaft die Strafanzeigen vorwiegend auf nicht eingehaltene Lizenzvereinbarungen bei MP3-Technologien. Allerdings seien weniger Anzeigen gestellt worden als vor einem Jahr.

Norbert Scheithauer vom Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg erklärt das mit der abschreckenden Wirkung des Großeinsatzes von 2008. Umso erstaunlicher finde er, dass es immer wieder Unternehmen gibt, die sich trauen, Produkte auszustellen, mit denen sie gegen Lizenzvereinbarungen verstoßen. Schließlich könnten die Schadensersatzforderungen sehr hoch sein. Auch informiere die Zollfahndung vorab über mögliche Kontrollen: „Kein Betreiber wird überrascht, wenn der Zoll kommt“, sagt Scheithauer.

Vielleicht liegt es daran, dass die betreffenden Unternehmen für deutsche Gerichte nur schwer erreichbar sind. Im vergangenen Jahr stammten die meisten der beschlagnahmten Waren aus asiatischen, einige aber auch aus europäischen Ländern. „Die Unternehmen selbst sitzen meistens im Ausland und können kaum belangt werden“, erklärt Patentanwalt Thomas Brehm von der Kanzlei Kähler Kollegen aus Hamburg. „Die Unterlassungsansprüche der geschädigten Unternehmen können dort kaum geltend gemacht werden“, sagt Brehm. Trotzdem kann der Experte keine Zunahme der Verstöße gegen Lizenzvereinbarungen im Allgemeinen feststellen: „Es werden mehr Patente angemeldet, daher gibt es mehr Verstöße gegen Patente und Lizenzen.“

Laut Norbert Scheithauer vom Zollfahndungsamt sind Verstöße gegen Lizenzvereinbarungen auch auf anderen Technologiemessen wie beispielsweise der Cebit in Hannover vorgekommen. Produktpiraterie, bei der Geräte nachgebaut werden, komme auf Messen wie der IFA allerdings selten vor. Diese Fälschungen gibt es eher bei Textilien, Turnschuhen, Schmuck oder Parfums. „Das Phänomen an sich wird aber bleiben“, ist sich Scheithauer sicher. Die Aussteller selbst sind seiner Meinung nach von den zuständigen Unternehmen oft nicht ausreichend informiert worden.

Auch Patentanwalt Thomas Brehm sieht die Aussteller nur als letztes Glied in einer langen Kette von Verantwortlichkeiten. „Eigentlich müsste der Aussteller prüfen, ob bei dem ausgestellten Produkt gegen Patente verstoßen wurde“, sagt Brehm. Diese Prüfungen seien allerdings sehr aufwendig – und die Aussteller mitunter allzu arglos: „Für Prüfungen haben viele keine Zeit oder keine Lust. Oder sie wollen das nötige Geld nicht investieren.“Daniel Stender

Daniel Stender

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