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Berlin: Fußgänger tödlich verletzt: 2100 Euro Strafe

Nach einem tödlichen Unfall beim rückwärts Einparken ist ein 67-jähriger Autofahrer gestern zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden. Der frühere Busfahrer hatte am 2.

Nach einem tödlichen Unfall beim rückwärts Einparken ist ein 67-jähriger Autofahrer gestern zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden. Der frühere Busfahrer hatte am 2. Oktober 2007 in der Oranienburger Straße in Wittenau einen 76-jährigen Mann erfasst, als dieser die Straße überquerte. Der Rentner war zwei Tage später gestorben.

„Ich kann mir nicht erklären, wo der Mann hergekommen ist“, sagte der Autofahrer im Prozess um fahrlässige Tötung. Das Gericht hielt ihm vor, dass er den Unfall bei mehr Aufmerksamkeit hätte verhindern können. Zugleich gingen die Richter von einem Mitverschulden des Opfers aus. Der Passant hätte das einparkende Auto sehen müssen, als er schräg dahinter über die Straße ging. K. G.

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