Berlin: Gegendarstellung
In der Druckausgabe des Tagesspiegel vom 31.08.
In der Druckausgabe des Tagesspiegel vom 31.08.2009, Nr. 20 367, stellen Sie auf Seite 13 unter der Rubrik Berlin/Brandenburg und der Überschrift „gefährlicher Cocktail“ folgende Tatsachenbehauptungen über mich auf:
„Zwei Mai-Randalierer stehen wegen versuchten Mordes vor Gericht.“
„Versuchter Mord: So lautet die Anklage gegen zwei junge Männer, die am 1. Mai einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geschleudert haben.“
„Der selbstgebaute Brandsatz verfehlte die Polizisten, traf aber eine Passantin und verletzte sie schwer.“
Diese Behauptungen sind falsch.
Ich bin kein Mai-Randalierer. Ich habe keinen Molotow-Cocktail auf Polizisten geschleudert und daher weder diese verfehlt, noch eine Passantin schwer verletzt.
Berlin, 08. September 2009 Rechtsanwältin Ulrike Zecher für Rigo B.
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