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Geheimnisvolle Richtlinien für den Dienstgebrauch: Bonusmeilen und Hubschrauberflüge

Die „Grundsätze zur Abgrenzung dienstlich veranlasster Reisen von nicht dienstlich veranlassten Reisen von Regierungsmitgliedern“ waren gar nicht so einfach zu finden. Doch nach akribischer Durchforstung der Aktenbestände des Roten Rathauses stellte Senatssprecher Richard Meng das Papier dem Tagesspiegel auf Anfrage zur Verfügung.

Die „Grundsätze zur Abgrenzung dienstlich veranlasster Reisen von nicht dienstlich veranlassten Reisen von Regierungsmitgliedern“ waren gar nicht so einfach zu finden. Doch nach akribischer Durchforstung der Aktenbestände des Roten Rathauses stellte Senatssprecher Richard Meng das Papier dem Tagesspiegel auf Anfrage zur Verfügung. Die Chefs der Staatskanzleien aller Bundesländer hätten sich 2002 auf diese Richtlinie verständigt, „auch in Berlin wird sie angewandt“. Anlass sei damals die Affäre um Bonusmeilen der Lufthansa für Bundestagsabgeordnete und deren Ehepartner gewesen. Es reifte daraufhin die Erkenntnis, dass dienstliche und private Reisen besser auseinandergehalten werden sollten. Die Neuregelung, die dann verfasst wurde, scheint im Laufe der Jahre aus dem kollektiven Gedächtnis der Amtsstuben wieder verschwunden zu sein. So führte eine parallele Anfrage in Baden-Württemberg zu dem vagen Hinweis, es habe irgendwann länderübergreifende Bemühungen gegeben. Aber nicht verursacht durch die Boni-Affäre, sondern die Hubschrauberflüge des früheren Ministerpräsidenten Erwin Teufel (CDU) zu Parteivorstandssitzungen.

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