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Berlin: Geistig Verwirrter wird für Hitlergruß und Schläge nicht bestraft

Ein psychisch gestörter Frührentner hat vor dem Berliner Landgericht am Freitag den Teufel für seine Straftaten verantwortlich gemacht. Der 44-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Prenzlauer Berg soll laut Anklage mehrfach öffentlich den Hitlergruß entboten sowie eine Polizistin geschlagen haben.

Ein psychisch gestörter Frührentner hat vor dem Berliner Landgericht am Freitag den Teufel für seine Straftaten verantwortlich gemacht. Der 44-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Prenzlauer Berg soll laut Anklage mehrfach öffentlich den Hitlergruß entboten sowie eine Polizistin geschlagen haben. Zudem soll er nur mit einem Oberhemd bekleidet vor einem achtjährigen Nachbarsjungen onaniert haben.

Der Mann ist laut Gutachten schuldunfähig und kann daher für seine Taten nicht bestraft werden. Die Einweisung in die Psychiatrie lehnten die Richter allerdings ab. Der Beschuldigte habe zwar unter starkem Alkoholeinfluss seine Mitmenschen belästigt. Er sei aber nicht als wirklich gefährlich einzustufen.

Der frühere DDR-Berufssoldat ist nach eigenen Angaben inzwischen ein gläubiger Christ. Mit Vollbart, einer Jesus-Kette um den Hals und einem Rosenkranz ausgerüstet, hatte der ehemalige Student der Kriminalistik bei den von ihm belästigten Menschen "Verzeihung" erbeten. Er habe zwar keine Erinnerung, es müsse ihn aber "die Macht des Teufels gedrängt" haben.

Im Juli 1998 hatte der Angeklagte in einem Geschäft "Heil Hitler" gerufen und Kunden mit Rum bespritzt. Vom Erzengel Gabriel habe er damals den Auftrag erhalten. Er sei kein Nazi und verachte, was er getan haben soll, sagte der Berliner, der inzwischen auf die Namen Maria, Horestes, Ignazius, Jesus getauft wurde. Jetzt sei sein Missionsauftrag beendet.

Seit einigen Monaten wird der Mann medizinisch und sozial betreut. Der Gutachter bescheinigte eine positive Entwicklung. Ähnliche Taten könnten zwar auch zukünftig nicht völlig ausgeschlossen werden. Die lebenslange Zwangseinweisung des Mannes in eine Klinik sei aber unverhältnismäßig.

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