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Berlin: Geldstrafe für prügelnde Pflegerin

Krankenschwester soll alte und schwer behinderte Menschen misshandelt haben. Gericht wollte mit seinem Urteil über 4500 Euro abschrecken. Ehemalige Kollegin sagte gegen die Frau aus

Die energisch wirkende Krankenschwester schüttelte den Kopf. Der Richter aber war von ihrer Schuld überzeugt. Monika W. habe drei betagte und schwer behinderte Heimbewohnerinnen geschlagen. Gegen die 51-Jährige erging gestern wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 4500 Euro). Die Strafe solle auch zur Abschreckung dienen, dass ein solcher Umgang nicht geduldet werde, hieß es im Urteil.

Monika W. hatte die Vorwürfe bestritten. Noch nie habe sie jemanden geschlagen oder beschimpft. Die seit mehr als zehn Jahren in dem Lichtenberger Heim beschäftigte Stationsschwester vergreife sich vielleicht mal im Ton, an ihrer fachlichen Arbeit aber sei nichts auszusetzen, sagte die Verteidigerin. Doch da war die Aussage einer ehemaligen Kollegin der Angeklagten, an der das Amtsgericht Tiergarten keine Zweifel hatte.

Zu den Vorfällen soll es im Sommer 2002 gekommen sein, als die inzwischen verstorbenen Frauen gebadet oder gefüttert wurden. Einer geistig behinderten Bewohnerin schlug Monika W. laut Anklage beim Baden auf den Hinterkopf. Ungeduldig soll die Schwester beim Abtrocknen gebrüllt haben: „Mach die Füße auseinander, du fette Kuh!“

Einige Tage später kam es nach Überzeugung des Gerichts zu einem Schlag ins Gesicht einer anderen Frau, weil diese ihr Abendessen und ihre Medizin nicht zu sich nehmen wollte. „Dann gehst du ohne etwas zu fressen ins Bett“, soll Monika W. getobt haben. Einer dritten Bewohnerin soll sie auf die Wange geschlagen haben, weil diese ihr Essen in den Raum warf.

Als einzige Belastungszeugin trat nun Jana K. auf, die damals als Pflegehilfskraft befristet für einige Monate in dem Heim arbeitete. „Für mich war das ein Schockerlebnis“, sagte sie im Prozess. Die Bewohnerinnen der Station für psychisch Kranke und Demenzkranke hatten nach Angaben der Zeugin Angst vor der sehr lauten und burschikosen Art der Angeklagten. „Fast alle waren erleichtert, wenn Schwester Monika keinen Dienst hatte“, sagte Jana K. Sie meldete ihre Beobachtungen der Dienststelle. Dort wollte man zunächst hart durchgreifen. Eine angestrebte Kündigung scheiterte jedoch am Veto des Personalrates.

Die Opfer lebten in einem Heim, waren alt, krank und wehrlos. Deshalb sei aus generalpräventiven Gründen eine deutliche Strafe erforderlich, hieß es im Urteil. Man müsse allerdings berücksichtigen, dass in der Pflege zu viel gespart werde und angesichts des Personalmangels die Arbeit schwierig sei. Im Falle von Monika W., die jetzt in einer anderen Abteilung des Heims arbeitet, ging der Richter von einer „einmaligen Serie“ aus.

Kerstin Gehrke

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