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Berlin: Geldstrafe für Schläge gegen Konzertbesucher

Wegen Körperverletzung und Beleidigung ist ein 28-jähriger Musikkritiker am Montag vom Amtsgericht Tiergarten zu 4000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft.

Wegen Körperverletzung und Beleidigung ist ein 28-jähriger Musikkritiker am Montag vom Amtsgericht Tiergarten zu 4000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft.

Der Mann, der freiberuflich für eine Berliner Tageszeitung tätig ist, hatte sich am 30. Januar diesen Jahres im Konzerthaus am Gendarmenmarkt an einer Schlange Wartender vorbei zur Kasse vorgedrängt. Auf Unmutsäußerungen reagierte er unwirsch. Dies rief Zurufe wie "Unverschämtheit" und "Rüpel" hervor.

Daraufhin beschimpfte der Angeklagte die Wartenden als "Proletenpack" und "niederes Volk". Unvermittelt schlug er dann von hinten mehrmals mit der Faust auf den Hinterkopf eines 37-Jährigen ein. Dieser klagte über starke Kopfschmerzen und Sehstörungen, die zu einer einwöchigen Arbeitsunfähigkeit führten.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, er habe den 37-Jährigen nur "angetippt". Dies wurde von mehreren Zeugen widerlegt.

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