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Berlin: Gericht bestätigt Verfügung der Polizei

Das Verwaltungsgericht hat am Mittwochabend das Verbot der Demonstration zum 70. Todestag von Horst Wessel bestätigt.

Das Verwaltungsgericht hat am Mittwochabend das Verbot der Demonstration zum 70. Todestag von Horst Wessel bestätigt. Der für Sonnabend geplante Marsch von 500 Rechtsextremisten zum Grab des SA-Mannes darf damit nicht statt finden. Allerdings steht dem Anmelder, dem stadtbekannten Neonazi Oliver Schweiget, noch der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen.

Die Richter der 1. Kammer begründeten ihren Beschluss unter anderem damit, dass es vermutlich im Verlauf des Aufzuges zu Verstößen gegen Gesetze kommen werde. Die Mitglieder der "Freien Kameradschaften", die den größten Teil der erwarteten Teilnehmer stellen, seien vielfach durch Straftaten aufgefallen. Auch Schweigert selbst sei durch Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des Widerstands gegen Beamte bekannt. Nahe liegend sei die Gefahr, dass das nach Wessel benannte SA-Kampflied gesungen werde. Das Singen des Lieds ist strafbar.

Neben diesen konkreten Gründen sahen die Richter "auch die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährdet". In dem Beschluss heißt es: "Bestrebungen, die die nationalsozialistische Diktatur verharmlosten (...) gefährdeten die öffentliche Ordnung, auch wenn damit die Schwelle der Strafbarkeit noch nicht erreicht sein sollte."

Die Richter gaben sich sichtlich Mühe, sich in dem dreiseitigen Beschluss ausführlich mit der heiklen politischen Lage zu beschäftigen - vermutlich Folge der erregten Debatte um die Versammlungsfreiheit. Werthebachs Sprecher Stefan Paris sagte, die Innenverwaltung begrüße die Entscheidung sehr und fühle sich in ihrer Entscheidung bestätigt.

host

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