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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Gericht in Berlin: Ex-Salafist wegen Hetze verurteilt

Weil er in einer Chatgruppe gegen Christen und nichtsalafistische Muslime gehetzt hat, wurde ein 32-Jähriger in Berlin verurteilt.

Als Islamisten in Berlin kostenlos Koran-Exemplare an Passanten verteilten, war auch Hawar Z. dabei. Das „Lies“-Projekt der inzwischen verbotenen Vereinigung „Die wahre Religion“ sei für ihn nicht politisch gewesen, sagte der 32-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Dort ging es aber nicht um die Koran-Verteilung. Es ging um Volksverhetzung. Mit Schmähungen wie „schlimmer als Tiere“ und „Handlanger des Satans“ habe der Angeklagte in einer Chatgruppe gegen Christen und auch nichtsalafistische Muslime gehetzt, war das Gericht schließlich überzeugt und verhängte 4800 Euro Strafe.

Seit fast 20 Jahren lebt der aus einer irakischen Familie stammende Z. in Deutschland. Er studierte, wurde Sozialarbeiter und Sozialpädagoge – und Deutscher. Doch er habe Anfeindungen wegen seiner Herkunft erfahren müssen, so der Angeklagte. Es sei zu einer „psychischen Verunsicherung“ gekommen. In der Zeit habe er sich intensiver mit dem Koran beschäftigt. „Ab 2013 erlegte ich mir immer strengere Lebensregeln auf.“ Das habe zu Konflikten mit seinen Eltern und Geschwistern geführt.

Er sei auf das „Lies“-Projekt gestoßen und habe in Moscheen auch Leute kennengelernt, die ihn mitnahmen. In Charlottenburg habe er 2015/16 für einen Informationsstand eine Genehmigung beantragt. „Ich habe immer darauf geachtet, dass keine Propaganda gemacht wird, schon gar nicht für den IS“, erklärte der Ex-Islamist.

„Er wollte Hass gegen andere religiöse Gruppen schüren“

Dass er Anfang 2016 die ihm vorgeworfenen Äußerungen vor sich gab, sei zutreffend. „Ich bin aber nicht davon ausgegangen, dass sie in irgendeine Öffentlichkeit kommen.“ Nur für Glaubensbrüder seien die heftigen Worte gedacht gewesen – „im Rahmen einer religiösen Meinungsäußerung“. Seit Oktober 2016 aber habe er keinen Kontakt mehr zur radikalislamistischen Szene. Er habe sich losgesagt. „Es ist eine abgeschlossene Episode in meinem Leben.“ Der Rückzug sei ihm mit therapeutischer Hilfe gelungen.

Es blieb im Prozess unklar, wie viele damalige Glaubensbrüder in der Handy-Chatgruppe waren. Möglicherweise seien es 16 gewesen, hieß es. „Man muss befürchten, dass die Äußerungen weitergetragen wurden“, sagte der Oberstaatsanwalt. Er beantragte 15 Monate Haft auf Bewährung. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Sein Mandant habe sich nicht an einer „Missionierung“ beteiligt, er habe nicht planmäßig hetzen wollen. „Er hatte seine Mitgläubigen im Auge.“

Die Richterin aber war überzeugt: „Er wollte Hass gegen andere religiöse Gruppen schüren.“ Mit den Schmähungen habe er „absolute Missachtung“ zum Ausdruck gebracht. Strafmildernd wurde gewertet, dass er sich vor Bekanntwerden der Ermittlungen gegen ihn von der Szene losgesagt hatte. Er sei zudem ein „reuiger Ersttäter“. Das Urteil in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro ist noch nicht rechtskräftig.

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