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Berlin: Gericht sperrt Vergewaltiger weg

Mann quälte Ex-Freundin fast zu Tode

Im Schlaf griff der 45-Jährige die Frau an, die sich nach vierjähriger Beziehung von ihm getrennt hatte. Sein Opfer habe ein mehrstündiges Martyrium erlitten und nur durch Glück überlebt, stand am Dienstag für das Landgericht fest. Stefan B. wurde wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Zudem ordneten die Richter anschließende Sicherungsverwahrung an. „Die Tat ist ein Spiegelbild dessen, was schon einmal passiert ist“, hieß es. Die Allgemeinheit müsse vor dem als Gewalttäter vorbestraften und als gefährlich einzustufenden B. geschützt werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die vierfache Mutter am Morgen des 28. April letzten Jahres in ihrer Wohnung in Neukölln aus dem Schlaf gerissen, mit Klebeband gefesselt, zwei Mal vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Sie erlitt Hämatome am ganzen Körper.

Mit dem Schuldspruch schloss sich das Gericht der Staatsanwaltschaft an. Die Nebenklage war dagegen von einem versuchten Mord ausgegangen. Die Frau sei extrem lange ohnmächtig gewesen. Stefan B. habe gedroht, sie zu töten, damit auch kein anderer Mann sie haben könne. Der Angeklagte hatte eine Tötungsabsicht bestritten. Unter Tränen beteuerte der Kraftfahrer, dass ihm die Tat wahnsinnig leidtue. Ihm wurde auch auferlegt, der Frau 15 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. K.G.

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