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Gesundheitsschutz: Rauchverbot: Abgeordnete beschlossen Ausnahmen im Gesetz

In Berliner Diskotheken und Clubs gilt ab nächsten Jahres das Nichtrauchergesetz. Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel. So darf in abgetrennten Räumen, die für Jugendliche unter 18 Jahren untersagt sind, weiter geraucht werden.

Von Sabine Beikler

In Berliner Diskotheken und Clubs darf zwar nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes ab 1. Januar 2008 nicht mehr geraucht werden – es gibt aber eine Ausnahme: In Clubs oder Diskos, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, können wie in Restaurants oder Kneipen abgetrennte Raucherzimmer eingerichtet werden. Shisha-Bars, in denen Wasserpfeifen geraucht werden, gelten ebenfalls als Restaurants und müssen abgeschlossene Raucherräume einrichten. Stellwände oder Schranktüren reichen nicht. Das beschloss heute der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der SPD, Linken und CDU. Die Grünen lehnten ab, die FDP enthielt sich der Stimme.

Die Koalition, die diesen Antrag eingebracht hatte, geht davon aus, dass nur wenige Clubs und Diskotheken solche Räume einrichten werden. "Die Investitionen dafür sind nicht gering“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Stefanie Winde. Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sprach von "hohen Hürden“. Schließlich gehe es bei dem Gesetz um Gesundheitsschutz.

Ausnahmen des Rauchverbots für öffentliche Räume

Auch das generelle Rauchverbot für öffentlich zugängliche Räume in Verkehrsflughäfen wurde eigens mit in das Gesetz aufgenommen. Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot gelten künftig unter anderem für Privaträume, Theaterbühnen, Justizvollzugsanstalten, den Abschiebegewahrsam, in besonderen Bereichen in Gerichtsgebäuden und psychiatrischen Einrichtungen wie Entziehungsanstalten.

Der Ausschuss beschloss gestern, dass bei polizeilichen Vernehmungen dem zu Vernehmenden das Rauchen gestattet werden muss, sofern er das wünscht. Mit dieser Ergänzung im Gesetzestext wollte die Koalition verhindern, dass eine solche Erlaubnis als Druckmittel für Aussagen gewertet werden könnte. Das Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich im November das Nichtraucherschutzgesetz beschließen.

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