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Berlin: Getrübter Abschied

Ex-Justizstaatssekretär Flügge moniert fehlende „Entlassungsurkunde“

Von Sandra Dassler

Der Streit um die Versetzung des langjährigen Justizstaatssekretärs Christoph Flügge in den einstweiligen Ruhestand geht offenbar weiter. Bei einer Verabschiedungsfeier für Flügge am Montag dieser Woche warf dieser Medienberichten zufolge der neuen Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) vor, bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Entlassungsurkunde erhalten zu haben. „Sie haben jetzt zwei Staatssekretäre“, soll Christoph Flügge zu von der Aue gesagt haben.

Auf diese Behauptung reagierte die Sprecherin von der Aues, Barbara Helten, gestern irritiert: „In Wahrheit wurde mit Christoph Flügge vereinbart, ihm die Urkunde über die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bei der Verabschiedungsfeier an diesem Montag zu überreichen“, sagte sie dem Tagesspiegel. Flügge habe dem ausdrücklich zugestimmt. Die Alternative sei gewesen, ihm das Schriftstück im Anschluss an den entsprechenden Beschluss des Senats am Dienstag vergangener Woche zu übergeben oder sie ihm per Post zuzustellen. Das hätten aber beide Seiten als unangemessen und stillos empfunden. Unabhängig davon sei Flügge mit Beschluss des Senats kein Staatssekretär mehr gewesen. Christoph Flügge wollte sich gestern dazu nicht äußern.

Der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis von der Humboldt-Universität sagte dem Tagesspiegel, die entscheidende Voraussetzung für das Ausscheiden aus dem Amt sei der Senatsbeschluss gewesen. Von einer „Entlassungsurkunde“ könne ohnehin keine Rede sein, da Christoph Flügge ja in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. „Ich kenne keine Vorschrift, wonach dies nur durch eine schriftliche Mitteilung rechtskräftig wird“, sagte Battis.

Justizsenatorin von der Aue hatte sich, wie berichtet, am 9. Februar von dem 59-jährigen Staatssekretär getrennt. Als Grund dafür hatte sie ein gestörtes Vertrauensverhältnis angegeben. Flügge widersprach gestern Darstellungen in den Medien, wonach er sich bei der Frage der Besetzung der Untersuchungsgruppe, die die Medikamentenaffäre in der Justizvollzugsanstalt Moabit aufklären soll, für eine interne Klärung ausgesprochen habe. Tatsächlich habe er, so Flügge, wie die Senatorin von der Aue neben Justizangehörigen ausdrücklich auch Personen von Außen als Mitglieder der Untersuchungsgruppe vorgeschlagen, und zwar zwei Medikamentenfachleute aus dem Bereich der öffentlichen Krankenhäuser, die auch Mitglied der Untersuchungsgruppe geworden sind, und eine Person aus der Gesundheitsverwaltung. Die Justizsenatorin wollte dazu gestern keine Stellungnahme mehr abgeben.

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