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Berlin: Grundschulgutachten: Schulträume landen wieder im Lostopf

Ob ein Kind auf die begehrte Oberschule seiner Wahl kommt oder nicht, bleibt wieder dem Zufall und nicht dem Gutachten der Grundschule überlassen. Anders als geplant hat es die Koalition nicht geschafft, sich auf objektive und damit gerichtsfeste Kriterien für die Erstellung der Gutachten zu einigen.

Ob ein Kind auf die begehrte Oberschule seiner Wahl kommt oder nicht, bleibt wieder dem Zufall und nicht dem Gutachten der Grundschule überlassen. Anders als geplant hat es die Koalition nicht geschafft, sich auf objektive und damit gerichtsfeste Kriterien für die Erstellung der Gutachten zu einigen. Genau dies aber hatte das Verwaltungsgericht verlangt und dem Gesetzgeber eine schnelle Lösung des Problems aufgegeben. Da dies nicht klappte, werden viele Schulträume wieder im Lostopf enden - ungeachtet der Eignung der Kinder.

"Egal ob Schüler eine Empfehlung für das Gymnasium, für die Haupt- oder Realschule haben - sie müssen alle am Losverfahren teilnehmen", beschreibt das Schulamt Neukölln die Lage. Lediglich Kriterien wie die Wohnortnähe oder die Unterbringung eines Geschwisterkindes auf der betreffenden Schule dürften nun berücksichtigt werden. Damit steht man vor der gleichen Situation wie früher, weil die im vergangenen Jahr erfolgte Gesetzesänderung keine Gnade vor dem Augen des Gerichts gefunden hatte. Die Koalition hatte nämlich nicht ausgeführt, auf welcher Grundlage die Lehrer ihre Gutachten abgeben sollen.

Als mögliches "objektives Kriterium" für die Zuordnung der Kinder wurde etwa der Notendurchschnitt diskutiert - und wieder verworfen, weil eine 2,0 an einer Kreuzberger Kiezschule eben anders zu bewerten ist als etwa in Frohnau. Die CDU einigte sich schließlich auf einen Gesetzentwurf, der es dem Schulsenator durch eine Art "Ermächtigung" überlassen sollte, einen gangbaren Weg zur "Objektivierung" zu finden. Dem habe sich die SPD-Fraktion nicht anschließen wollen, kritisierte gestern der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schlede. Nun sei jedenfalls die Schulverwaltung am Zuge.

Der Übergang auf die Oberschulen werde im neuen Schulgesetz geregelt werden, kündigte gestern Schul-Staatssekretär Thomas Härtel (SPD) an. Diese Verzögerung hält er allerdings für nicht sonderlich dramatisch, da das Gutachten ja ohnehin nur dann eine Rolle spiele, wenn an einer Schule die Nachfrage höher als die Platzzahl sei. Viele Eltern werden sich davon nicht beruhigen lassen. Jahr für Jahr gibt es Hunderte von Widersprüchen frustrierter Familien, die nicht hinnehmen wollen, dass die schulische Zukunft ihrer Kinder an ein paar Metern Schulweg scheitert. Denn solange die Eignung der Kinder nicht mittels Gutachten einfließt, müssen die Bezirksämter stur den Schulweg der Bewerber ausmessen.

sve

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