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Berlin: Gütertrennung

1996 scheiterte der erste Versuch, Berlin und Brandenburg zu vereinen. Was ist seither aus den Fusionsversprechen geworden? Berlin sagte zu, seinen Haushalt bis 2002 zu konsolidieren. Anteile der Bankgesellschaft wollte der Senat damals keinesfalls hergeben...

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Diskussion kommt einem bekannt vor: „Das Land Berlin wird sich bis zur Vereinigung mit Brandenburg 1999 nicht finanziell konsolidieren können“, sagte der damalige Finanzsenator Elmar Pieroth im Januar 1995 voraus. Berlin werde wohl erst in 50 Jahren in der Lage sein, seine Schulden aus eigenen Einnahmen zu begleichen. Auch damit könnte der CDU-Politiker Recht behalten. Über alle Fraktionsgrenzen hinweg war man sich vor acht Jahren im Abgeordnetenhaus einig, dass die Hauptstadt einen „Sonderstatus“ brauche, um gemeinsam mit Brandenburg überleben zu können.

Es kam nicht zur Fusion, weil die Brandenburger dagegen waren. Vielleicht hatten sie bei der Volksabstimmung 1996 noch im Ohr, dass ihr armes Bundesland nach der Vereinigung sogleich 5,5 Milliarden Euro in das ungeliebte Berlin pumpen sollte. Außerdem hatte der frühere Landesrechnungshofpräsident Horst Grysczyk gefordert, der Stadt einen „Verschuldungsspielraum auf Dauer“ einzuräumen. Einig waren sich die Berliner Politiker auch darin, dass Brandenburg die hauptstädtische Kultur finanziell unterstützen müsse. Ironie der Geschichte: Der CDU/SPD-Senat in Berlin weigerte sich 1995 strikt, Anteile an der landeseigenen Bankgesellschaft herzugeben. Die möchte Brandenburg heute nicht einmal geschenkt haben.

Seit 1992 hatten beide Landesregierungen um die finanzielle Grundausstattung des gemeinsamen Landes gefeilscht. Im Neugliederungs-Staatsvertrag, der bei der Volksabstimmung durchfiel, nahm das Thema „Finanzen“ 13 von 60 Paragraphen ein. Brandenburg und seine Gemeinden dürften mit der Fusion finanziell nicht schlechter gestellt werden, steht in dem Vertrag. Aber auch Berlin wurden genügend Einnahmen garantiert, um seine Ausgaben decken zu können.

Berlin wurde aber im Staatsvertrag verpflichtet, seine Nettoneuverschuldung zwischen 1994 und 1999 „durch strukturelle Einsparungen oder dauerhafte Einnahmeverbesserungen“ um 2,4 Milliarden Euro zu senken. Brandenburg sollte 1,5 Milliarden Euro bei der Nettokreditaufnahme abspecken. Brandenburg hielt sich – auch ohne Fusion – an diese Abmachung, während Berlin 700 Millionen Euro „über Plan“ blieb. Berlin verpflichtete sich damals auch, seinen öffentlichen Haushalt bis 2002 zu konsolidieren. Da kann der Märker nur lachen.

Dabei hatten es Bund und Länder mit Berlin und Brandenburg wirklich gut gemeint: Beide Länder sollten im bundesstaatlichen Finanzausgleich noch über 15 Jahre so behandelt werden wie vor einer Fusion. Diese Regelung war Gold wert. Allein die Stadtstaatenklausel hätte Berlin jährlich zwei Milliarden Euro Einnahmen gerettet. Hätte…

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