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Berlin: Gutachter: Nachtragsetat ist notwendig

Die Opposition sieht sich durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Senat für 2007 einen Nachtragshaushalt vorlegen muss. Dazu sei die Regierung rechtlich verpflichtet, „da die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsgesetzes 2006/07 so schwer wiegen, dass eine Korrektur dieses Verfassungsverstoßes geboten ist“.

Die Opposition sieht sich durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Senat für 2007 einen Nachtragshaushalt vorlegen muss. Dazu sei die Regierung rechtlich verpflichtet, „da die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsgesetzes 2006/07 so schwer wiegen, dass eine Korrektur dieses Verfassungsverstoßes geboten ist“. So heißt es in der Expertise des WPD, die von CDU, Grünen und FDP im Abgeordnetenhaus gemeinsam in Auftrag gegeben wurde.

Die Parlamentsjuristen begründen ihr Gutachten damit, dass die im Doppelhaushalt 2006/07 eingeräumten Kreditermächtigungen die Ausgaben für Investitionen übersteigen. Dies habe der Senat mit der extremen Haushaltsnotlage Berlins begründet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts liege eine solche Notlage aber nicht vor. Bereits 2002 hatte die Opposition mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht bewirkt, dass der Berliner Etat für 2002/03 für verfassungswidrig erklärt wurde und teilweise korrigiert werden musste. Eine solche Verfassungsklage könnte dem Senat nun wieder drohen.

Finanzsenator Thilo Sarrazin müsse seine Verweigerungshaltung aufgeben, forderten die Haushaltsexperten von CDU, Grünen und FDP gestern. Nach Meinung Sarrazins ist ein Nachtragshaushalt nicht nötig, schon weil die neue Finanzplanung ab 2007 eine verfassungsgemäße Neuverschuldung vorsehe. za

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