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Berlin: Gutachter sehen Rechtsanspruch auf Anschlussförderung Unternehmer-Verband ließ Senatspläne untersuchen

Ein Gutachten für den Verband BerlinBrandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) kommt zu dem Ergebnis, dass für Sozialwohnungen der Jahrgänge 1987 bis 1997 ein Rechtsanspruch auf Anschlussförderung besteht. Die 15-jährige Grundförderung läuft ab Januar 2003 aus und der Senat erwägt, die weitere Subventionierung zu streichen.

Ein Gutachten für den Verband BerlinBrandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) kommt zu dem Ergebnis, dass für Sozialwohnungen der Jahrgänge 1987 bis 1997 ein Rechtsanspruch auf Anschlussförderung besteht. Die 15-jährige Grundförderung läuft ab Januar 2003 aus und der Senat erwägt, die weitere Subventionierung zu streichen. Einer der beiden Gutachter ist Rechtsanwalt Klaus Riebschläger (SPD), der 1972 bis 1981 als Bau- und Finanzsenator das West-Berliner Fördersystem an entscheidender Stelle mitgetragen hat.

„Alle Beteiligten waren sich seinerzeit einig, dass die Förderung bis zur vollständigen Entschuldung der Investoren fortgeführt werden sollte, wofür ein Zeitraum von ca. 30 Jahren veranschlagt wurde“, schreibt Riebschläger im Gutachten. Die privaten Investoren hätten lediglich die Rolle von Mittelsmännern gespielt, die anstelle des Staates Kredite aufgenommen und diese an den Staat „zur Erfüllung der Aufgabe Sozialer Wohnungsbau“ weitergereicht hätten. Nur unter der Bedingung, dass die öffentliche Hand die dadurch entstandenen finanziellen Lasten trägt, hätten sich die Eigentümer auf die Förderung eingelassen. Wenn nun die Förderpraxis geändert werde, sei es geboten, die wirtschaftlichen Interessen der Investoren zu berücksichtigen und gegebenenfalls Übergangsregelungen zu schaffen. „Ein abrupter Abbruch der Förderung wäre ermessensfehlerhaft; nur hinsichtlich der Höhe besteht ein gewisser Spielraum.“ Riebschläger führt außerdem das Recht auf Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und auf den Schutz der Substanz des Wohnungseigentums zugunsten der privaten Anleger an. za

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