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Berlin: Gutzeit lehnt Novellierung ab

Berlins Stasi-Landesbeauftragter Martin Gutzeit lehnt eine Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes ab. Es könne nicht sein, die seit acht Jahren bewährte rechtliche Konstruktion gerade dann zu ändern, wenn aus Unterlagen für prominente Altbundesbürger unbequeme Fakten bekannt werden, sagte Gutzeit am Mittwoch bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes für 1999 in Berlin.

Berlins Stasi-Landesbeauftragter Martin Gutzeit lehnt eine Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes ab. Es könne nicht sein, die seit acht Jahren bewährte rechtliche Konstruktion gerade dann zu ändern, wenn aus Unterlagen für prominente Altbundesbürger unbequeme Fakten bekannt werden, sagte Gutzeit am Mittwoch bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes für 1999 in Berlin.

Eine "Lex Kohl" dürfe es nicht geben, forderte der Landesbeauftragte unter Hinweis auf die aktuelle Debatte um die Nutzung von Stasi-Abhörprotokollen im Bundestagsuntersuchungsausschuss. Die Entscheidungen von Personen in öffentlichen Ämtern seien keine Privatsache. Die Bürger hätten deshalb ein Recht auf Information. Zugleich verwies der Stasi-Landesbeauftragter Martin Gutzeit darauf, dass das Gesetz klare Regelungen zum Opferschutz enthalte. Andernfalls hätte es nach Gutzeits Meinung bereits in den vergangenen Jahren eine Prozessflut gegeben.

Als unzureichend kritisierte der Landesbeauftragte die bestehende Regelung von Ausgleichsleistungen für einige Gruppen von Opfern des SED-Regimes. Dazu gehörten Verschleppte sowie verfolgte Schüler, deren Berufschancen zerstört wurden, weil ihnen der Zugang zu den Universitäten verweigert wurde. Außerdem würden die Opfer im Vergleich mit Nichtverfolgten rentenrechtlich noch immer benachteiligt.

Dagegen begrüßte Martin Gutzeit die vom Bundestag beschlossenen Nachbesserungen beim Unrechtsbereinigungsgesetz zu Gunsten der Opfer, insbesondere die höhere finanzielle Entschädigung für Haftzeiten. Als beispielhaft bezeichnete er die 1999 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Regelung, wonach die Opfer politischer Verfolgung und beruflicher Diskriminierung in der DDR bei gleicher Qualifikation im öffentlichen Dienst bevorzugt einzustellen sind.

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