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Berlin: Härtere Strafen im Straßenverkehr: Das wird teuer

Handy- und Alkoholmissbrauch - mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer bei solchen Verstößen künftig rechnen? Wir erläutern die neuen Regelungen: Mobiltelefonieren: Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, muss 60 DM zahlen.

Handy- und Alkoholmissbrauch - mit welchen Sanktionen müssen Autofahrer bei solchen Verstößen künftig rechnen? Wir erläutern die neuen Regelungen:

Mobiltelefonieren: Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, muss 60 DM zahlen. Radfahrer und Motorradfahrer werden mit 30 DM zur Kasse gebeten. Das Handyverbot gilt auch im Stau, vor Ampeln und Bahnübergängen. Wer sich beim Kauf einer Freisprechanlage für ein billiges "Head-Set" entscheidet, muss darauf achten, dass er nur einen Knopf als Hörer im Ohr hat. Sind beide Ohren zugestöpselt, wird er gleichfalls als Verkehrssünder abkassiert. Mit gutem Grund: Denn er nimmt die Straßengeräusche unzureichend wahr und "gefährdet dadurch sich und andere auf der Straße", so die Polizei.

Promillegrenze: Seit Mai 1998 galt eine zweistufige Alkoholgrenze von 0,5 und 0,8 Promille. Wurden Fahrer mit 0,5 bis 0,79 Promille erwischt, begingen sie nur eine Ordnungswidrigkeit, erst ab 0,8 Promille wurden Fahrverbote und Geldstrafen zwischen 500 und 1500 DM sowie vier Strafpunkte in Flensburg verhängt. Künftig wird der Führerschein hingegen ab 0,5 Promille für einen Monat entzogen, außerdem drohen Geldstrafen zwischen 500 DM und 3000 DM sowie gleichfalls vier Strafpunkte im Flensburger Register.

Nach wie viel Gläsern man den kritischen Spiegel erreicht, lässt sich mit einer Faustregel ausrechnen: 0,2 Liter Bier oder 0,1 Liter Wein reichern das Blut mit 0,1 Promille an. Das gilt allerdings für einen 80-Kilo-Mann - Leichtgewichte müssen sich früher mit O-Saft begnügen.

cs

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