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Berlin: Haftstrafe für Vergewaltiger

Über die Tat wurde zum dritten Mal geurteilt

Wieder ging der Vater empört aus dem Gerichtssaal: Der Vergewaltiger seiner Tochter wurde zwar gestern in einem dritten Prozess zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Von Gerechtigkeit könne aber keine Rede sein, sagte der Vater des Opfers nach dem Urteil. Ob der Fall jetzt endlich abgeschlossen ist, bleibt allerdings offen. Der Verteidiger von Kristijan S. schloss eine Revision nicht aus. Vor sieben Jahren hatte der heute 30Jährige in Spandau ein Mädchen aus seiner Nachbarschaft in ein leer stehendes Gebäude gelockt, vergewaltigt und geschwängert. Die damals 13-jährige Schülerin schwieg zunächst aus Angst vor seinen Drohungen und aus Scham. Als die Schwangerschaft offensichtlich wurde, wurde ein Spät-Abbruch vorgenommen.

Gegen eine Verurteilung zu drei Jahren Haft hatte S. Berufung eingelegt. Ein zweiter Prozess endete mit zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zuvor hatten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auf einen „Deal“ verständigt: Geständnis und damit keine für das Mädchen belastende Aussage gegen eine Bewährungsstrafe. Dieses Urteil aber löste in der Öffentlichkeit Empörung aus. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein, das Kammergericht hob die umstrittene Entscheidung auf. Im jetzigen Prozess hatte S., der laut Gutachten aufgrund einer Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig war, die Aussage verweigert. K. G.

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