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Berlin: Haftstrafen nach Entführung

Nach der Entführung von drei Afrikanern sind gestern drei der Kidnapper zu Haftstrafen bis zu vier Jahren verurteilt worden. Gegen einen vierten Komplizen verhängte das Landgericht eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

Nach der Entführung von drei Afrikanern sind gestern drei der Kidnapper zu Haftstrafen bis zu vier Jahren verurteilt worden. Gegen einen vierten Komplizen verhängte das Landgericht eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Die Männer im Alter zwischen 23 und 25 Jahren hatten die Vorwürfe eingeräumt. Hintergrund waren sogenannte Wash-WashGeschäfte. Diese klingen eigentlich zu absurd, als dass jemand darauf hereinfallen könnte: Es geht um Geldvermehrung. Echte Scheine und Papierfetzen werden mit einer geheimnisvollen Chemikalie übergossen. Die „Kunden“ müssen warten. In der Zeit lassen die „Zauberer“ das Geld jedoch verschwinden.

Die Angeklagten, die so um 22 000 Euro betrogen wurden, holten zum Gegenschlag aus. Im Mai 2007 hatten sie einen Kameruner verschleppt und rund einen Monat später zwei Landsleute des Mannes. Die Entführer erklärten vor Gericht, sie hätten 75 000 Euro Lösegeld von den Familien der Afrikaner verlangt. 13 000 Euro seien gezahlt worden. Für zwei der Betrüger gab es bereits in einem anderen Prozess Bewährungsstrafen. K. G.

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