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Hartz IV: Datenschützer kritisiert unangemeldete Hausbesuche

Einige Jobcenter in Berlin gehen sorglos mit den persönlichen Daten der Arbeitslosen um. Besonders viele Beschwerden gibt es in Tempelhof-Schöneberg, Reinickendorf, Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Im neuen Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten Alexander Dix wird zum Beispiel bemängelt, dass den Akten der Hartz-IV-Empfänger vollständige Personalausweiskopien beigelegt würden. Das sei unzulässig. Nur der Name, das Geburtsdatum und das Lichtbild dürften zur Identifizierung des Antragstellers gespeichert werden.

Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten haben die Hilfeempfänger auch das Recht, Mietverträge oder andere dem Jobcenter vorgelegte Unterlagen teilweise zu schwärzen. Zu den Daten, die für eine Leistungsberechnung nicht benötigt würden, gehöre etwa der Name des Vermieters oder die Bankverbindung. Den Hinweis eines Jobcenters, dass Mietformulare überall zu kaufen und leicht zu manipulieren seien, lässt Dix nicht gelten. Nur wenn „konkrete Anhaltspunkte“ für einen Manipulationsverdacht vorlägen, könne ein ungeschwärzter Mietvertrag angefordert werden.

Kritisiert wird im Jahresbericht auch, dass Hartz-IV-Antragsteller häufig Angaben zu dritten Personen – Lebenspartner, Mitbewohner, Vermieter usw. – machen müssen, ohne dass die Betroffenen davon etwas wissen. „Werden Daten von Personen benötigt, die keine Sozialleistungen beantragt haben, müssen die Angaben unmittelbar von ihnen selbst erfragt werden“, fordert Dix.

Völlig indiskutabel findet der Datenschutzbeauftragte einen unangemeldeten Hausbesuch mit Fernsehteam, den der Mitarbeiter eines Jobcenters organisiert hatte. Der betroffene Hartz-IV-Empfänger setzte sich zwar erfolgreich zur Wehr und die Kameras wurden abgeschaltet, aber Dix stellt klar: Hausbesuche durch den behördlichen Prüfdienst in Begleitung von Pressevertretern bedürften der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung durch die Betroffenen.

Aber nicht nur in diesem besonderen Fall, sondern ganz allgemein lehnt der Berliner Datenschutzbeauftragte unangemeldete Hausbesuche ab, mit denen der Missbrauch von Sozialleistungen nachgewiesen werden kann. Die meisten Jobcenter schicken ihre Außendienstmitarbeiter unangekündigt los. „Insbesondere bei Besuchen in den frühen Morgenstunden besteht die Gefahr, dass Betroffene völlig überrumpelt den Zutritt zu ihrer Wohnung freigeben“, argwöhnt Dix. Er fordert: Der Prüfdienst müsse sich ausweisen, dürfe den Zutritt zur Wohnung nicht erzwingen oder erschleichen. Unzulässig sei es auch, Nachbarn oder Mitbewohner zu befragen.

Der Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten nennt Probleme aus allen Bereichen: Von den Banken über das Internet bis zum Spendenaufruf per Telefon.

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