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Hehlerei: Haftstrafe für 31-Jährigen nach Autogeschäften

Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei mit gestohlenen Fahrzeugen ist ein 31-jähriger Mann vom Landgericht Berlin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Berlin - Der aus dem Kosovo stammende Angeklagte hatte 1999 und 2000 vier gestohlene Fahrzeuge mit gefälschten Kennzeichen und Papieren zum Verkauf weitergegeben - und mit den Geschäften seinen Lebensunterhalt finanziert. Bei den Autos handelte es sich um vier Audi im Wert von insgesamt 43.000 Euro, die auch an Kunden in Polen verkauft wurden.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass die Taten zum Teil fast acht Jahre zurückliegen und der Angeklagte dem Gericht mit seinem Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe. Der Mann hatte zugegeben, mit den Geschäften seinen Lebensunterhalt finanziert zu haben. Er habe die Autos aber nie selbst gestohlen oder gar Papiere und Kennzeichen gefälscht - sondern die Wagen, wie er sie bekommen habe, weitergegeben, sagte er.

Nach Bulgarien ins Gefängnis

Außerdem wurde er schuldig gesprochen, an einer Schutzgeldforderung in Wolfenbüttel beteiligt gewesen zu sein. Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte dabei allerdings davon ausgegangen, dass die betroffenen Diskothekbetreiber einem ihm Bekannten Geld schuldeten.

Der 31-Jährige war nach einer Verurteilung zur Bewährung wegen ähnlicher Taten Ende 2000 in seine Heimat zurückgekehrt. Im Juni vergangenen Jahres wurde er in Bulgarien festgenommen. Die Haftstrafe wird er nach Angaben des Gerichts in seiner Heimat verbüßen. (tso/ddp)

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