zum Hauptinhalt

Berlin: Humanitäre Hilfe: Gutachten: "Illegale" haben viele Rechte

Illegal in Deutschland lebende Ausländer haben nach einem vom Erzbistum Berlin in Auftrag gegebenen Gutachten Anspruch auf die Auszahlung des vereinbarten Arbeitslohns, auf medizinische Notversorgung und das Schulrecht ihrer Kinder. Die erzbischöflich Beauftragte für Migrationsfragen, Cornelia Bührle, forderte bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens am Freitag in Berlin die Politiker auf, mit der Tatsache der illegalen Migration endlich angemessen umzugehen.

Illegal in Deutschland lebende Ausländer haben nach einem vom Erzbistum Berlin in Auftrag gegebenen Gutachten Anspruch auf die Auszahlung des vereinbarten Arbeitslohns, auf medizinische Notversorgung und das Schulrecht ihrer Kinder. Die erzbischöflich Beauftragte für Migrationsfragen, Cornelia Bührle, forderte bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens am Freitag in Berlin die Politiker auf, mit der Tatsache der illegalen Migration endlich angemessen umzugehen. Die humanitären Probleme sollten nicht Kirchen und Wohlfahrtsorganisationen überlassen werden.

Der Verfasser des Gutachtens, der Berliner Jurist Ralf Fodor, sagte, der Rechtsstaat müsse "die tatsächliche Situation anerkennen". Das Problem sei, dass die Betroffenen bei einer Offenbarung ihrer Person mit der Abschiebung rechnen müssten. Die kirchenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Christa Nickels, begrüßte das Gutachten. Es unterstütze "eine Rechtsposition, die wir teilen", und sei eine gute Grundlage für die Suche nach einer Lösung der "menschenrechtlich prekären Situation" von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false