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Berlin: Hundehalter, Häftlinge, Politiker

Die erste Verfassungsbeschwerde kam aus dem Gefängnis. Ein Häftling, der wegen Fahrens ohne Führerschein einsaß, wollte die Aufhebung seiner Verurteilung erreichen.

Die erste Verfassungsbeschwerde kam aus dem Gefängnis. Ein Häftling, der wegen Fahrens ohne Führerschein einsaß, wollte die Aufhebung seiner Verurteilung erreichen. Er blieb erfolglos – wie die meisten. 203 Anträge gingen im Jahr 2001 ein, die Zahl der Verfahren steigt seit Jahren. 95 Prozent davon sind Verfassungsbeschwerden, ihre Erfolgsquote liegt bei nur zwei Prozent. Nachfolgend fünf wichtige Entscheidungen des Gerichts.

Am spektakulärsten war der so genannte Honecker-Beschluss vom 12. Januar 1993. Die Verfassungsrichter waren der Ansicht, es verstoße gegen das Gebot der Achtung der Menschenwürde, einen Strafprozess fortzusetzen, obwohl der Angeklagte dessen Ende höchstwahrscheinlich nicht mehr erleben werde. Das Gericht hob Beschlüsse des Landgerichts und des Kammergerichts auf, in denen die Gerichte eine Fortsetzung des Strafverfahrens bejaht hatten.

Im Streit um die Schließung des Schiller-Theaters strengten die Fraktionen von FDP und Grünen 1994 ein Organstreitverfahren an. Sie waren der Meinung, der damalige Kultursenator Ulrich Roloff-Momin hätte erst das Parlament fragen müssen. Die Verfassungsrichter teilten diese Auffassung nicht. Aus der Verfassung ergebe sich kein generelles Recht des Abgeordnetenhauses, bei grundlegenden Entscheidungen des Senates mitzureden.

Als die Große Koalition im Sommer 2001 platzte und das Abgeordnetenhaus am 1. September 2001 die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode beschloss, klagten einige CDU-Abgeordnete, die davon ausgingen, bei Neuwahlen ihr Mandat zu verlieren. Sie machten geltend, Anspruch auf Wahrnehmung ihres Mandats bis zum regulären Ablauf der Wahlperiode zu haben. Die Verfassungsrichter sahen jedoch die Rechte der Parlamentarier nicht als verletzt an.

Verfassungsbeschwerden bekam das Gericht 2001 von fünfunddreißig Hundehaltern, die sich nicht mit der neuen Hundeverordnung abfinden wollten. Sie fühlten sich ungerecht behandelt, weil die Verordnung Haltern bestimmter Hunderassen strengere Pflichten auferlegt als anderen. Doch die Kläger unterlagen. Leben und Gesundheit von Menschen seien besonders hochwertige Rechtsgüter, die zu schätzen der Verordnungsgeber diesen Weg wählen konnte, so das Gericht.

Erfolg hatte eine junge vietsische Mutter, die in der Untersuchungshaftanstalt Lichtenberg von ihrem neugeborenen Kind getrennt werden sollte, mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Der Verfassungsgerichtshof verpflichtete das Land Berlin, vorläufig sicherzustellen, dass die Mutter mit ihrem Kind gemeinsam untergebracht werden kann. Das Grundrecht der Mutter auf Pflege ihres Kindes gebiete es, der Mutter grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, vor allem während der ersten Monate nach der Geburt und in der Stillzeit mit ihrem Kind zusammenzusein.fk

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