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Berlin: Hundehalter schlug zu – 5400 Euro Strafe Erst verlor das Herrchen die Beherrschung, dann biss auch noch sein Hund einem Jogger in den Po

Die Dobermann-Hündin Gini hat einen Jogger gebissen. Dreimal ins Gesäß.

Die Dobermann-Hündin Gini hat einen Jogger gebissen. Dreimal ins Gesäß. Die Verantwortung für das Verhalten des Hundes aber trägt der Halter. So sah es gestern das Amtsgericht Tiergarten. Es verurteilte Gunnar B., der den Jogger im Streit um das Anleinen des Hundes auch geschlagen hatte, zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Der 39-jährige Fleischkaufmann wurde der Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen.

„Durch Ihr aggressives Verhalten haben Sie den Hund dazu veranlasst, dass er eingreift und zubeißt“, sagte die Richterin. Der Vorfall hatte sich im Juni vergangenen Jahres ereignet. Fotograf Wolfgang M. wollte wie seit Jahren seine Runden in einer Sportanlage drehen. Der 56-Jährige sah ein Ehepaar mit zwei Hunden. Der eine sehr groß, der andere klein. Die Dobermann-Hündin des Kaufmanns preschte über den Rasen. Der Fotograf sprach das Herrchen an: „Bitte leinen Sie den Hund an.“ Doch Gini durfte weiter frei herumtoben. Er habe B. noch zweimal aufgefordert, das Tier anzuleinen. „Dann wählte ich die 110“, sagte Wolfgang M., der nach den Schlägen des Angeklagten und den Bissen eine Woche lang krank geschrieben war.

Der Anruf bei der Polizei ließ B. ausrasten. Nach seiner Version rief der Jogger völlig zu Unrecht ins Handy: „Jetzt hetzt er den Hund auf mich.“ Er habe sich sehr über diese „Lüge“ geärgert, rechtfertigte sich der Angeklagte. „Ich sah unser Leben in Gefahr, unsere Hunde sind wie Kinder für uns.“ Aber keinen heftigen Faustschlag, sondern „lediglich eine Ohrfeige“ habe er dem Jogger verpasst. „Weil er mich verbal stark angegriffen hat.“ Und er, der seinen Hund entgegen den Vorschriften in der Sportanlage ohne Leine laufen ließ, hätte sich einfach mehr Höflichkeit gewünscht. „Wenn ich nur will, dass jemand seine Hunde anleint, dann mache ich nicht solchen Affen.“ Da schüttelte sein Verteidiger doch den Kopf.

„Sie hätten den Hund einfach an die Leine nehmen müssen, dann wäre nichts passiert“, sagte die Richterin. Als Hundehalter habe er zudem die Pflicht zu prüfen, ob beispielsweise in einem Park Leinenzwang besteht. Hündin Gini sei unter dem Eindruck dazwischen gegangen, dass ihrem Herrchen in der aufgeheizten Situation etwas passiert. Kommandos waren zwecklos.

Dass der Angeklagte und seine Ehefrau, gegen die das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wurde, wirklich etwas aus dem Vorfall gelernt haben, bleibt aber zu bezweifeln. Frau B. fragte eine Zeugin, die die Aussage von M. bestätigt hatte: „Kann es sein, dass Sie einfach nur keine Hunde mögen?“ Kerstin Gehrke

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