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IM GERICHT: IM GERICHT

Mutmaßlicher Pokerraub-Drahtzieher wegen Disko-Schlägerei vor GerichtErst ging es um eine Prügelei, dann um den Überfall: In zwei Prozessen musste sich die Justiz am Mittwoch mit einem der beiden mutmaßlichen Drahtzieher des spektakulären Pokerraubs befassen. Mohamed Abou-C.

Mutmaßlicher Pokerraub-Drahtzieher

wegen Disko-Schlägerei vor Gericht

Erst ging es um eine Prügelei, dann um den Überfall: In zwei Prozessen musste sich die Justiz am Mittwoch mit einem der beiden mutmaßlichen Drahtzieher des spektakulären Pokerraubs befassen. Mohamed Abou-C. soll vier Tage vor seiner Festnahme Ende Mai vorigen Jahres zu einer Gruppe von Männern gehört haben, die in einer Diskothek in Friedrichshain mehrere Frauen attackiert hatten. Im Prozess um Körperverletzung vor einer Amtsrichterin hüllte er sich in Schweigen. Mitangeklagt ist einer seiner Brüder. Drei Schwestern und zwei ihrer Freundinnen hatten eine VIP-Lounge gemietet. Zum Streit soll es gekommen sein, weil die Angeklagten dort rauchen wollten. Beide hätten die mutmaßlichen Opfer geschlagen und getreten. Diese allerdings können sich angeblich nicht mehr an die Szene erinnern oder verweigerten die Aussage. Der 32-jährige Abou-C. saß anschließend im Pokerraub-Prozess. Die Anklage geht davon aus, dass er die Idee zu dem Überfall am 6. März 2010 im Hotel Hyatt hatte und das Signal zum Losschlagen gab. Erst vor zwei Monaten hatte er überraschend sein Schweigen gebrochen und die Vorwürfe bestritten. Noch ist ein Urteil nicht in Sicht. K.G.

Tödlicher Streit in Mariendorf:

Angeklagter schweigt

Nach einem tödlichen Streit in einer Wohnung in Mariendorf steht ein 29-jähriger Mann vor Gericht. 20 Mal soll Firat E. auf das 23-jährige Opfer eingestochen haben. Das Motiv sei bislang offen, hieß es am gestrigen Mittwoch am Rande des Prozesses. E. verweigerte die Aussage. Die Polizei hatte am 13. Februar die Wohnung des Opfers in der Liviusstraße aufgebrochen, nachdem Nachbarn einen lautstarken Streit gehört und dann im Treppenhaus Blutspuren entdeckt hatten. Für den Mieter kam jedoch jede Hilfe zu spät. Nur Stunden später wurde dann E. festgenommen. In einer ersten Aussage gab er eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Opfer zu. Er soll wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein. Die Anklage strebt seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. K.G.

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