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Berlin: In der Nacht

Das waren Zeiten, als kein Berliner dem Melderecht entging. Gerade zwei Jahrzehnte ist es her, dass man jeden Umzug binnen kurzer Frist auf einer verqualmten Meldestelle im Polizeirevier anzuzeigen hatte.

Das waren Zeiten, als kein Berliner dem Melderecht entging. Gerade zwei Jahrzehnte ist es her, dass man jeden Umzug binnen kurzer Frist auf einer verqualmten Meldestelle im Polizeirevier anzuzeigen hatte. Wer die Frist versäumte, bekam gleich an Ort und Stelle mit schnarrender Stimme ein Ordnungsgeld angedroht. Inzwischen ist das Melderecht offenbar eine Angelegenheit für Nostalgiker. Der Landeswahlleiter dient eine Teilnahme an den Abgeordnetenhauswahlen in einer Erklärung auch denjenigen an, „die nicht oder nicht durchgängig im Melderegister verzeichnet sind“. Leute ohne festen Wohnsitz können sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen – und zwar in dem Bezirk, wo sie die Nacht vom 12. auf den 13. August verbracht haben. Man fragt sich wohl, wie viele Wohnunglose diese Nachricht erreichen wird, zumal Wohnungslosigkeit und Zeitungsabonnementlosigkeit oft zusammenfallen. Doch zeigt die Regelung, dass sich in der Verwaltung ein fast grenzenloses Demokratie-Feeling ausgebreitet hat. Man fragt sich bloß, ob für die Wähler mit Wohnsitz aus der Nacht vom 12. auf den 13. August die Direktkandidaten zuständig sind oder eher die Listenkandidaten.

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