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Info: Was Klagen kostet

Viele Berliner Eltern wollen ihre Kinder im Zweifelsfall beim Wunschgymnasium einklagen. Doch das kann teuer werden.

Wollen Eltern gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen, sollten sie sich im Vorfeld genau erkundigen, welche Kosten auf sie zukommen können. Diese können von Fall zu Fall stark variieren. Für den Widerspruch müssen Eltern mit Anwaltsgebühren in Höhe von rund 400 Euro rechnen. Die Anwälte haben jedoch einen Ermessensspielraum, je nach Arbeitsaufwand. Geht das Verfahren über den Widerspruch hinaus, steigen die Kosten stark an. Bei einer Klage kostet die Beratung durch den Anwalt 1000 Euro oder mehr. Hinzu kommen die Gerichtskosten, die bei circa 360 Euro liegen. Die Rechtsschutzversicherung beteiligt sich an den Kosten nur dann, wenn die Police das Verwaltungsrecht abdeckt. Denn zu dem gehört das Schulrecht. (cne)

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