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Islamismus: Kind soll nicht "Dschihad" heißen dürfen

Die Berliner Senatsinnenverwaltung hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts eingelegt, wonach der Sohn des Islamisten Reda S. den Vornamen Dschihad tragen darf.

Berlin - Die Behörde führte an, dass das Wohl des Kindes durch diese Namensgebung gefährdet sei. Wenn jemand in Deutschland sein Kind Dschihad ("Heiliger Krieg") nenne, dann werde dieser Name automatisch mit islamistischem Terrorismus in Verbindung gebracht, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

Das zuständige Standesamt hatte es im Hinblick auf das Wohl des zwei Monate zuvor geborenen Kindes im September 2005 abgelehnt, dass dieses Dschihad heißen solle. Das Amtsgericht Schöneberg wies den Beamten ein Jahr später an, den Namen einzutragen. Dagegen legte die Senatsinnenverwaltung als Aufsichtsbehörde für die Standesämter Beschwerde ein. Die Behörde vertritt die Auffassung, dass der Name nicht nur für "Bemühen um den richtigen Weg" stehe, sondern in seiner kriegerischen Bedeutung "Tod den Christen und den Juden" enthalte. Das Berliner Landgericht befand dagegen Ende Januar, dass Dschihad ein in der islamischen Welt geläufiger Vorname sei und wies die Beschwerde des Berliner Senats zurück.

Vater Reda S. lebt seit 2004 mit seiner Familie in Berlin. Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt seit Jahren gegen den terrorverdächtigen Deutsch-Ägypter. Der 47-Jährige soll an den Anschlägen auf Bali im Jahr 2002 beteiligt gewesen sein. Seine erste Frau hatte sich nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von ihm getrennt und an den Verfassungsschutz gewandt. Ihre Geschichte war Thema des ARD-Films "Der Gotteskrieger und seine Frau", der am Montagabend ausgestrahlt worden war. (tso/ddp)

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