zum Hauptinhalt

Berlin: Juristen: Senat zahlt zu viel für Bankgesellschaft

Gewinn-Garantie seien gesetzwidrig, daher brauche Berlin die Verluste nicht zu übernehmen

Der Senat schöpft nicht alle Möglichkeiten aus, um die Folgen des Finanzdesasters bei der landeseigenen Bankgesellschaft für den Steuerzahler zu begrenzen. Dieser Auffassung ist der „wissenschaftliche Arbeitskreis zur Bankgesellschaft Berlin“, der sich aus der „Initiative Berliner Bankenskandal“ heraus gebildet hat.

Der Kreis stellt am heutigen Dienstag zehn Thesen vor, wie sich das Land von der Haftung für die Milliardenverluste aus dubiosen Fondsgeschäften der Bankgesellschaft befreien kann. Zugleich fordern die Wissenschaftler vom Senat, wesentliche Entscheidungen zur Sanierung der notleidenden Bank nicht länger „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ zu treffen.

Der Arbeitskreis um Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität hat die rechtlichen Möglichkeiten untersucht, den finanziellen Schaden für das Land zu begrenzen. Ihre Hauptaussage: Das Land Berlin tut mehr für die Bank, als es nach Gesetzeslage müsste.

Die erste der zehn Thesen lautet: Die von der Bank garantierten Erträge für die Anleger bestimmter Fonds verstoßen gegen das Gesetz. Weil der Steuerzahler heute für diese Gewinngarantie bezahlen muss, liege eine „Störung der Geschäftsgrundlage vor“. Deshalb seien die von der Bank zugesagten und nach dessen drohender Pleite vom Land mit rund 21,66 Milliarden Euro verbürgten Gewinngarantien ungültig.

Zweite These: Die unbegrenzte Übernahme von Bankrisiken verstößt gegen Bundesfinanzverfassungsrecht und Landeshaushaltsordnung und ist – dritte These – auch unvereinbar mit dem europäischen Beihilferecht. Nach Auffassung des Kreises müsse das Land höchstens mit dem „marktüblichen Eigenkapital“ seiner Bank haften: vier Milliarden Euro.

Die Wissenschafter greifen das „Risikoabschirmungsgesetz“ – mit dem das Land die Bank vor dem Zusammenbruch bewahren will – auch deshalb an, weil „keine rationale Kalkulation“ über die Höhe der erwartbaren Verluste aus Fondsgeschäften vorliege. Der Vertrag, demzufolge diese Verluste vom Land übernommen werden, sei daher unwirksam. Als das umstrittene Gesetz im Jahr 2002 verabschiedet wurde, rechnete das Land mit Verlusten von 300 Millionen Euro jährlich. Diese Summe wird aus Steuergeldern bereitgestellt, damit Anleger nicht auf die Garantie-Gewinne verzichten müssen.

Der wissenschaftliche Kreis weist ferner darauf hin, dass Politiker und andere Mitglieder des Aufsichtsrates auf Grundlage von Artikel 91 der Berliner Verfassung zivil- und strafrechtlich zur Haftung gezogen werden können: Banker hätten „eklatante Fehlentscheidungen“ getroffen, und die Aufsichtsräte hätten sie unzureichend kontrolliert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false