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Berlin: Kampf um Arbeitsplatz wird immer verbissener

Steigende Kündigungsverfahren / Kollegen im VisierVON HANS TOEPPEN BERLIN.Der Kampf um die tägliche Arbeit wird ständig verbissener.

Steigende Kündigungsverfahren / Kollegen im VisierVON HANS TOEPPEN BERLIN.Der Kampf um die tägliche Arbeit wird ständig verbissener.Immer weniger Arbeitnehmer - immer mehr Prozesse um das wertvolle Gut "Arbeitsplatz".Bis zum Herbst dieses Jahres ist die Zahl der Verfahren beim Berliner Landesarbeitsgericht erneut um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen."Es wird immer intensiver um einen Arbeitsplatz gefochten", sagt der Vizepräsident des Arbeitsgerichts, Claas-Hinrich Germelmann, "weil die Aussichten, einen neuen zu finden, so schlecht sind".Aber auch die Arbeitgeber sind nach Einschätzung des Richters härter geworden: "Weil die Sparzwänge auch für sie härter geworden sind" Beim Berliner Arbeitsgericht ist die Zahl der Fälle, so Beate Moser bei der Arbeitsverwaltung, von 48 078 im Jahr 1995 auf 61 620 im Jahr 1996 gestiegen.Beim Landesarbeitsgericht, also eine Etage höher, wuchs die Berufungsflut von 2825 auf 2972 an.Bis zum September dieses Jahres waren es schon wieder 2450 Eingänge: Die erwähnten 15,8 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 1996.Zum nächsten Jahr werden zwei neue Kammern eingerichtet, hat der Senat gerade entschieden.Bundesweit sind für jeden Arbeitsrichter im Jahr 120 Verfahren üblich.Die Berliner Richter absolvieren 190. Die Gründe liegen auf der Hand.Immer mehr Firmen werden geschlossen, zählt Germelmann auf.Vor allem ältere Arbeitnehmer kämpfen entschlossen um ihren Platz, denn "je älter einer ist, umso geringer sind seine weiteren Chancen".Das intensive Prozessieren gilt auch für die andere Seite.Die Masse der beklagten Arbeitgeber, sagt Germelmann, setzt sich aus kleinen und mittleren Unternehmen zusammen, "die um ihren Bestand kämpfen".Sie versuchen, drohende Insolvenzen mit Personalabbau und Gehaltskürzungen zu vermeiden. Auch die Rechtslage trägt dazu bei, daß die Auseinandersetzungen heftiger werden.Abfindungen müssen neuerdings auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.Sie lohnten sich also nur, wenn sie sehr hoch seien, meint Richter Germelmann, und gerade das ist bei der gegenwärtigen Lage eher nicht zu erwarten.Folge: Die Bereitschaft zu außergerichtlichen Einigungen sinkt, die Zahl der Prozesse steigt. Ein geradezu kannibalistisches Element erhält der Kampf um den Arbeitsplatz aber vor Gericht durch die "Sozialauswahl", die das Kündigungsschutzgesetz vorschreibt.Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten sind Sozialkriterien, die der Arbeitgeber bei Entlassungen beachten muß.Eine personelle Auswahl gilt nach der Rechtsprechung des Kasseler Bundesarbeitsgerichts dann als unzulänglich, wenn der "entlassene Arbeitnehmer als merklich sozial schutzwürdiger anzusehen ist als ein vergleichbarer, weiterbeschäftiger Kollege".In der Praxis führt das zu einem Verzweiflungskampf: Der Entlassene wirft dem Gericht die Namen von Kollegen (s.unten) vor, die statt seiner doch besser rauszuwerfen wären.

HANS TOEPPEN

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