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Berlin: Kein Geld zum BerufsjubiläumInnensenator legt Katalog zur Entbürokratisierung vor

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will die Berliner Verwaltung entschlacken. Er hat jetzt einen Katalog mit 68 Vorschlägen vorgelegt, um das Ordnungsrecht zu entrümpeln und seiner Ansicht nach unnötige staatliche Aufgaben zu reduzieren.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will die Berliner Verwaltung entschlacken. Er hat jetzt einen Katalog mit 68 Vorschlägen vorgelegt, um das Ordnungsrecht zu entrümpeln und seiner Ansicht nach unnötige staatliche Aufgaben zu reduzieren.

Ordnungsrecht: Körting will nicht mehr jeden einzelnen Wochenmarkt regulieren. Bisher schreibt eine Verordnung vor, wie die Marktstände angeordnet und wie sie auf- und abgebaut werden müssen. Dies könne der Marktbetreiber selbst regeln.

Eine andere Rechtsvorschrift regelt, wie man bei gewerblicher Maniküre, beim Tätowieren oder Ohrlochstechen verhindert, dass ansteckende Krankheiten übertragen werden. Diese Regelung könne entfallen, so Körting. „Die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene sind ohnehin zu beachten.“

Obsolet sei auch die Verordnung, nach der Beamte und Richter zu bestimmten Berufsjubiläen eine Zuwendung erhalten. Es sei den Dienststellen zwar unbenommen, Mitarbeitern eine Dankurkunde zu überreichen. Aber: „Einer rechtsförmliche Verordnung für diese Befugnisse bedarf es ebenso wenig wie einer Jubiläumszuwendung.“

Schule: Körting will den öffentlichen Gesundheitsdienst abbauen, so zum Beispiel die ärztlichen Untersuchungen zur Schulreife. Diese Reife soll die aufnehmende Schule beim Vorstellungsgespräch selbst klären.

Der Senator kritisiert die vielen Datenbögen, mit denen die Schüler erfasst werden: Schülerpersonalblatt, -akte, -kartei, Klassenbücher, Klassenlisten, Akten der Sozialpädagogen… Diese Dokumente erfassten zum Teil die gleichen Daten. Ein einziger Schülerbogen reiche zur Dokumentation völlig aus.

Gesundheitswesen: Die Patientenfürsprecher, die in den Krankenhäusern Beschwerden nachgehen, sollen nicht mehr Teil des Krankenhausgesetzes sein.

Der gesamte Berliner Krankentransport wird derzeit von der Feuerwehr koordiniert, auch bei privaten Krankentransporten. Dies sollen die Unternehmen künftig selbst übernehmen.

Bau- und Wohnungswesen: Die Feuerwehr prüft bei jedem Bauantrag, ob die feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Diese Prüfung soll entfallen. Stattdessen muss der Bauherr ein entsprechendes Gutachten eines Brandsachverständigen als Teil der Baugenehmigung einreichen.

Wegfallen soll auch das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Die Regelung sei angesichts der aktuellen Rechtsprechung und des Wohnungsleerstandes in Berlin überflüssig. I.B.

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