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Berlin: Kein Überflieger

Man muss schon Opfer eigenen Wunschdenkens sein, um aus dem neuen Gutachten zur möglichen Offenhaltung des Cityflughafens zu folgern: Tempelhof kann bleiben. Die Anwaltskanzlei, die vom Bundesfinanzminister mit der Prüfung beauftragt wurde, kommt zu einem eindeutigen Schluss – als Flughafen muss Tempelhof nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zeitnah geschlossen werden, wenn der neue Flughafen Berlin Brandenburg International, BBI, eröffnet wird.

Man muss schon Opfer eigenen Wunschdenkens sein, um aus dem neuen Gutachten zur möglichen Offenhaltung des Cityflughafens zu folgern: Tempelhof kann bleiben. Die Anwaltskanzlei, die vom Bundesfinanzminister mit der Prüfung beauftragt wurde, kommt zu einem eindeutigen Schluss – als Flughafen muss Tempelhof nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zeitnah geschlossen werden, wenn der neue Flughafen Berlin Brandenburg International, BBI, eröffnet wird. Lediglich als Sonderflughafen oder Sonderlandeplatz mit eingeschränkter Nutzung für kleinere Maschinen und durch einen genau definierten Personenkreis könnte Tempelhof – und dies nur nach Änderung der amtlichen Planung – weiter betrieben werden. Weiter heißt es in dem Gutachten, selbst dann bestünde „kein öffentlicher Zugangsanspruch.“ Im Klartext: Für die allgemeine Privatfliegerei ist Tempelhof dicht. Und auch die Sondernutzung sollten sich, so die Gutachter, die möglichen künftigen Betreiber wie die Bahn sicherheitshalber durch eine Feststellungsklage in Leipzig absegnen lassen. Mit mehr „wenn“ und „falls“ kann man seine Skepsis kaum verbrämen.

Gerd Appenzeller

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