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Berlin: Keine Ausdehnung des Nachtflugverbots Klagen gegen Flugbetrieb

in Tegel zurückgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht hat gestern zwei Klagen gegen den Flugbetrieb in Tegel abgewiesen. Anträge hätten innerhalb von drei Jahren seit Bekanntwerden der Klagegründe gestellt werden müssen, entschied das Gericht gestern. Fixpunkt dabei ist das Jahr 1990, als Tegel nach der Einheit Deutschlands als planfestgestellter Flughafen eingestuft worden war, obwohl es ein solches Genehmigungsverfahren nie gegeben hatte. Damit wies das Oberverwaltungsgericht die Klage einer Anwohnerin aus der HokaSiedlung zurück, an deren Haus mehrfach Dachziegel durch Flugzeuge heruntergerissen worden waren. Die Klägerin wollte erreichen, dass bei bestimmten Windwetterlagen keine Flüge zulässig sein sollten.

Abgewiesen wurde auch die Klage eines anderen Anwohners, der eine Ausdehnung des Nachtflugverbots gefordert hatte. Neue Erkenntnisse zum Lärm, auf die sich der Kläger berufen hatte, seien noch nicht ausreichend verfestigt, so das Gericht. kt

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