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Berlin: Keine Einstweilige Verfügung - Chor darf nicht ins Maxim Gorki Theater

Die Sing-Akademie zu Berlin bleibt weiterhin ein Chor ohne festes Haus. Das Landgericht Berlin hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen, mit dem die Sing-Akademie vom Senat die Herausgabe des Maxim Gorki Theaters erzwingen wollte.

Die Sing-Akademie zu Berlin bleibt weiterhin ein Chor ohne festes Haus. Das Landgericht Berlin hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen, mit dem die Sing-Akademie vom Senat die Herausgabe des Maxim Gorki Theaters erzwingen wollte. Das Gebäude am Festungsgraben, in dem das Theater seit 1952 residiert, war zwischen 1823 und 1827 nach Entwürfen von Karl Friedrich Schinkel als Domizil der 1791 gegründeten Sing-Akademie gebaut worden. Der Chor ist davon überzeugt, rechtmäßiger Eigentümer des klassizistischen Baus zu sein. 1945 hatte die Rote Armee das Haus beschlagnahmt, 1961 wurde es "Volkseigentum". Heute ist das Land Berlin im Grundbuch eingetragen.

Die Laiensänger hatten bereits 1990 einen Antrag auf Rückerstattung gestellt, der aber 1996 und noch einmal 1999 mit der Begründung abgweisen wurde, der Chor sei mit dem Staat Preußen untergegangen. Die Sing-Akademie glaubt, das Gegenteil bewiesen zu können. Alle Versuche, sich mit dem Berliner Senat außergerichtlich zu einigen, schlugen fehl, obwohl der Chor stets beteuerte, das Maxim Gorki Theater nicht aus seinem Stammhaus vertreiben zu wollen. Man beanspruchte lediglich einen Probenraum und ein Büro in dem Gebäude.

Im Sommer 1999 ging die Sing-Akademie dann vors Verwaltungsgericht, um sich das Haus zu erstreiten. Sollten die Sänger gewinnen, wollen sie nun aus dem Theater ein "Haus der Chromusik" machen, das neben dem Traditionschor allen Berliner Sängervereinigungen zur Verfügung stehen soll. Außerdem könnten auch Kammermusikveranstaltungen in dem Haus stattfinden.

Durch den Beginn der Umbaumaßnahmen im Maxim Gorki Theater im Februar sah sich die Sing-Akademie jetzt gezwungen, kruzfristig zivilrechtliche Schritte einzuleiten, da sie im Fall einer Rückübereignung die komplette Investitionssumme von rund zehn Millionen Mark an den Senat zurückzahlen müsste. Das wäre für den Laienchor nicht finanzierbar. Der Umbau des Maxim Gorki Theaters kann nach der Zurückweisung der einstweiligen Verfügung nun ungehindert weitergehen.

F. H.

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