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Berlin: Keine Gnade vor der Strafe - Diepgen lehnt Gesuche für Krenz, Schabowski, Kleiber ab

Die ehemaligen Politbüro-Mitglieder Egon Krenz, Günther Kleiber und Günter Schabowski werden nicht begnadigt. In seiner Eigenschaft als Chef der Justizverwaltung hat der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen jetzt die von verschiedenen Privatpersonen gestellten Gnadengesuche abgelehnt.

Die ehemaligen Politbüro-Mitglieder Egon Krenz, Günther Kleiber und Günter Schabowski werden nicht begnadigt. In seiner Eigenschaft als Chef der Justizverwaltung hat der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen jetzt die von verschiedenen Privatpersonen gestellten Gnadengesuche abgelehnt. Auch der mit Parlamentariern besetzte Gnadenausschuss des Landes Berlin hatte ablehnend votiert. Andernfalls hätte Diepgen das Thema vor den gesamten Senat bringen müssen.

Die wegen der Mauer-Toten zu langjährigen Haftstrafen Verurteilten hatten sich den aus der Bevölkerung gekommenen Gnadengesuchen gar nicht erst angeschlossen. Eine positive Entscheidung noch vor dem Haftantritt oder praktisch bei seinem Beginn galt als ausgeschlossen. Schabowski befindet sich zwar seit einigen Wochen im Strafvollzug, über Krenz hat gestern erst das Bundesverfassungsgericht entschieden, und Kleiber ist wegen seiner kranken Frau Haftaufschub gewährt worden. Wegen der ablehnenden Entscheidung aus Karlsruhe muss Krenz unverzüglich seine Haft antreten.

Begnadigt wurde bisher lediglich der ehemalige Grenztruppen-Kommandeur Klaus-Dieter Baumgarten. Er wird nach der Hälfte seiner sechseinhalbjährigen Strafe am 15. März dieses Jahres entlassen werden. Diese Begnadigung war vom Senat, wie berichtet, vor allem mit Gleichbehandlung begründet worden. Andere DDR-Verantwortliche seien nämlich nach der guten Hälfte ihrer Strafe von Gerichten vorzeitig entlassen worden. Dies ist regulär nach dem Strafgesetzbuch möglich.

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