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Berlin: Keine private Investoren, statt dessen Auslobung eines Architekturwettbewerbs

Der Berliner Schlossplatz darf nach Ansicht der Bundesarchitektenkammer nicht von privaten Investoren vermarktet werden. Über die Nutzung und Gestaltung des Platzes dürften nicht Investoren und deren wirtschaftliche Interessen entscheiden, teilte die Architektenkammer am Donnerstag mit.

Der Berliner Schlossplatz darf nach Ansicht der Bundesarchitektenkammer nicht von privaten Investoren vermarktet werden. Über die Nutzung und Gestaltung des Platzes dürften nicht Investoren und deren wirtschaftliche Interessen entscheiden, teilte die Architektenkammer am Donnerstag mit.

Zunächst müsse ein überzeugendes und verbindliches Nutzungskonzept beschlossen werden. Eine Entscheidung darüber könne erst nach einer breiten öffentlichen Diskussion von Bundestag und Abgeordnetenhaus getroffen werden.

Begrüßenswert sei die Absicht der Bundesregierung, für die architektonische Form der Bebauung einen Architektenwettbewerb auszuloben.

Das bereits 1998 gescheiterte so genannte Interessenbekundungsverfahren privater Investoren mit dem Ziel einer öffentlich-privaten Kooperation dürfe jedoch nicht wieder aufgenommen werden. Dieses hatte, wie berichtet, zu keinem tragfähigen Finanzierungskonzept geführt.

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