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Berlin: Kiezstreifen sollen Kneipen kontrollieren

Jugendstadträte beraten über Flatrate-Trinken

Die Jugendstadträte der Bezirke und die Senatsjugendverwaltung fordern Berlins Gewerbeämter auf zu prüfen, inwieweit Gaststättenbetreiber mit sogenannten Flatrate-Angeboten dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten. Dabei dürfen Diskobesucher für ein bestimmtes Eintrittsgeld so viel trinken, wie sie möchten. Wirte, die Alkoholmissbrauch fördern, besäßen nicht die nötige Zuverlässigkeit zum Besitz einer Gaststättenerlaubnis. Eine Verschärfung des Jugendschutzrechts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch lehnten die Jugendpolitiker ab. Das sind die Ergebnisse des gestrigen Treffens aller Jugendstadträte der Bezirke mit Bildungs- und Jugendsenator Jürgen Zöllner (SPD). Gemeinsam wollten sie darüber nachdenken, wie junge Leute vom exzessiven Alkoholmissbrauch abgehalten werden können.

Die zuständigen Kontrollbehörden müssten dringend besser kooperieren, teilten sie anschließend mit. Neben den Gewerbeämtern und der Polizei sollten auch die Kiezstreifen der Ordnungsämter ein Kontrollrecht für Gaststätten erhalten. Hintergrund ist die Personalnot bei den bezirklichen Gewerbeämtern. Wie berichtet, gibt es dort in der Regel nur zwei bis drei Mitarbeiter, die auch nachts anonym die Clubs, Gaststätten und Diskos im Auge behalten können. Und die Polizei unternimmt gleichfalls nur selten Stichproben. Bisher gab es deshalb noch kaum Anzeigen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, sie können nach einem speziellen Bußgeldkatalog mit Strafen von mehreren hundert Euro und in besonders schwerwiegenden Fällen auch mit Konzessionsentzug geahndet werden.

Hochprozentiges darf nach dem Jugendschutzgesetz generell nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Bier und Wein hingegen dürfen die Wirte schon an Jugendliche ab 16 Jahren verkaufen. Diese Altersgrenze wollen die Jugendstadträte und der Jugendsenator nicht anheben. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Mario Czaja, forderte hingegen eine generelle Erhöhung des gesetzlichen Abgabealters für Alkohol von 16 auf 18 Jahren. Außerdem verlangte er gleichfalls mehr Kontrollen bei Veranstaltern und Gastronomen, zudem müssten die Berliner Fachstellen gegen Suchtgefahren ein gemeinsames Aktionsprogramm ausarbeiten und umsetzen.

Die Berliner Fachstelle für Suchtprävention appellierte gestern an die Diskotheken- und Barbetreiber, keine Flatrate-Partys mehr zu veranstalten, die zu Trinkgelagen ausarten können. Die Zahl der Berliner Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert wurden, habe sich von 2000 bis 2005 verdoppelt. Alarmierend sei, dass bereits elfjährige Kinder durch ihren Alkoholkonsum auffällig würden.

Angesichts dieser bedenklichen Entwicklung forderten die Jugendstadträte gestern an ihrem runden Tisch eine Aufklärungskampagne gegen den „Modetrend zum exzessiven Trinken.“ Es müsse deutlich gemacht werden, dass Alkohol nicht cool sei. hah/cs

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